Fußreflexzonentherapie: Was Ihnen diese alternative Behandlungsmöglichkeit bringt

Alle in der Tiefe des Organismus stattfindenden Vorgänge werden von Energieflüssen gesteuert, die auf die Körperoberfläche projiziert werden und von dort aus entsprechend verlaufen. Dies bedeutet, dass die Funktionen die einzelnen Körperregionen samt Muskulatur und Gelenken sich auf einem entsprechenden Körperteil, wie z. B. auf den Fußsohlen und Fußrücken, widerspiegeln.

In der medizinischen Fachsprache wird dies als Somatotopien (Organlandkarten auf bestimmten Körperteilen)  bezeichnet. Zu Beginn einer entsprechenden Fußreflexzonenbehandlung wird ein erfahrener Therapeut zuerst einen Sichtbefund und anschließend mit dem Tastbefund die Schmerzhaftigkeit der einzelnen Organe auf der Fußsohle und/oder Fußrücken feststellen. Hiermit ist die Reflexzonentherapie für den erfahrenen Therapeuten zum einen Diagnose- und zum anderen Behandlungsmethode.

Schmerzhafte Verspannungen werden gelöst

Durch bestimmte Finger- und Daumendrücke auf den festgelegten Regionen der Fußsohle und des Fußrückens wird nicht nur die Durchblutung des Fußes angeregt, sondern auch das entsprechende Organ, der Muskel oder gar das entsprechende Gelenk. Hierdurch können schmerzhafte Verspannungen und auch Erkrankungen innerer Organe, die sich an ferneren Körperregionen auflösen, positiv stimuliert werden.

Um einen positiven Effekt zu erreichen, sollte man mindestens 6–10 Behandlungen durchführen lassen. Wie bei fast allen Therapieformen, gibt es auch hier eine Reihe von sogenannten Kontraindikationen, dies bedeutet, dass die Fußreflexzonentherapie bei diesen speziellen Symptomen und Erkrankungen nicht angewandt werden darf.

Wann die Fußreflexzonentherapie nicht angewendet werden darf

Es handelt sich hierbei um folgende Erkrankungen bzw. Symptome, bei denen die Fußreflexzonentherapie nicht angewendet werden darf:

  • Bei den sogenannten medizinischen Notfallerkrankungen, wie z. B. einem Herzinfarkt
  • Bei Infektionskrankheiten, wie z. B. Masern etc. und hohem Fieber
  • Wenn beim Patienten eine akute Venenentzündungen vorliegt. Es kann sich hier das Risiko einer Lungenembolie einstellen.
  • Des Weiteren sollte bei einem akuten rheumatischen Schub, wenn er direkt die Fußgelenke betrifft, diese Behandlungsform auch nicht gewählt werden. Leidet der Patient an einer psychischen Erkrankung, z. B. manisch-depressive Stimmungslage, so sollte auch hier die Fußreflexzonenbehandlung nicht durchgeführt werden. Hat der Patient einen großflächigen Fußpilz, so sollte erst dieser entsprechend mit naturheilkundlichen oder schulmedizinischen Medikamenten behandelt werden.
  • Patientinnen, die unter einer Risikoschwangerschaft leiden, sollten diese Form der Behandlung auch nicht wählen. Befinden sich zu guter Letzt noch Geschwüre am Fuß oder in der näheren Umgebung, wie z. B. ein Ulcus cruris (offenes Bein) beim Diabetiker, ist dies auch eine Kontraindikation für dieses Behandlungsschemata.

Fazit:

Alle Reflexzonentherapien, wie die Fußreflexzonen-Therapie oder auch die Akupunktur aus der chinesischen Medizin, vertreten einen ganzheitlichen Aspekt. Somit wird nicht nur das jeweilige Leiden des Patienten behandelt, sondern auch immer die angeschlagene Verfassung bzw. Psyche des Patienten. Denn durch die Reflexzonentherapie bekommt der Patient neben der alternativen Behandlung auch gleichzeitig ein Wellness-Programm für Körper, Geist und Seele.

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