Fristenverlängerung bei der Steuererklärung 2010

Die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2010 sollte bis zum 31. Mai 2011 erfolgen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie die Frist bei der Steuererklärung nicht einhalten können. Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2010 zu beantragen. experto zeigt Ihnen, wie das geht.

In wenigen Tagen endet die Frist der Steuererklärung 2010. Bis zum 31. Mai sollten Sie Ihre Steuererklärung unbedingt beim Finanzamt eingereicht haben. Laut § 149 der Steuerabgabenordnung sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, spätestens fünf Monate nach Ende des Kalenderjahres, für welches Sie die Steuererklärung schreiben, die Steuererklärung einzureichen. Ein Antrag auf Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2010 wird in der Regel jedoch schnell vom Finanzamt akzeptiert.

Besonderheiten bei der Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2010
Sollten Sie einen Steuerberater für Ihre Steuererklärung beauftragt haben, sind Sie von der Frist entbunden. Dann gilt die Frist bis zum 31. Dezember 2011. Für Landwirte gilt noch eine andere Regelung: Diese Berufsgruppen müssen Ihre Steuererklärung bis drei Monate nach dem Wirtschaftsjahr (nicht nach dem Kalenderjahr) einreichen. Wirtschaftet ein Landwirt also bis Ende September 2010, muss die Steuererklärung bis Ende Dezember 2010 vorliegen. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich hier die Frist um sechs Monate.

Antrag für die Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2010
Für die Fristverlängerung der Steuererklärung 2010 genügt ein formloser Antrag, den Sie an das Finanzamt schicken. Wichtig ist eine Begründung, warum Sie die Frist für Ihre Steuererklärung verlängern wollen. Mögliche Gründe können Krankheit, Geburt, Tod, Umzug oder fehlende Belege sein. Das Finanzamt ist bei der Fristverlängerung sehr kulant und wird Ihren Antrag in den meisten Fällen ohne großes Nachfragen bewilligen. Eine Verlängerung ist meistens bis zum 31. Dezember möglich.

experto meint: Auch wenn eine Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2010 problemlos möglich ist, sollten Sie versuchen, Ihre Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Müssen Sie dennoch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, so machen Sie dies unbedingt vor dem 31. Mai. Das Finanzamt kann Ihnen sonst laut § 152 der Steuerabgabenordnung Verspätungszuschläge aufbürden.