Stichtag 31.05.2007
-
Mit angemessener Frist dürfen Finanzämter Erklärungen jedoch vor dem 31.12. anfordern, etwa, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden.
-
Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergütungen.
Stichtag 28.02.2008
Bis maximal zu diesem Tag können Sie oder Ihr Steuerberater eine individuelle Fristverlängerung – mit Begründung – beantragen. Als Begründung können Sie z.B. eine längere Krankheit oder größere Umstrukturierungen innerhalb Ihres Unternehmens anführen. Arbeitsüberalstung wird kaum als Begründung akzeptiert werden. Die Stattgabe des Antrags liegt im Ermessen des Finanzamtes.
1 Monat
Endete Ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit vor dem 31.12.2006, ist die Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit abzugeben.