Freistellungsaufträge: Warum Sie jetzt noch handeln sollten

Wer sich trotz Weihnachtstrubel noch um seine Freistellungsaufträge für 2011 kümmert, hat im Januar möglicherweise einige Hundert Euro mehr auf dem Konto. Die Zeit dafür wird aber knapp, ergab die experto-Branchenumfrage bei den größten 25 Banken und Sparkassen zu ihren Fristen für Änderungen.

Alleinstehende haben einen Freibetrag von jährlich 801 Euro für Kapitalerträge, bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Bis zu dieser Höhe können Geldanleger ihrer Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Was darüber hinausgeht, unterliegt der 25-prozentigen Abgeltungssteuer (inklusive Soli 26,375 Prozent, Kirchensteuer kommt gegebenenfalls dazu). Zinsgutschriften erfolgen meist zum Jahresende: "Zu diesem Zeitpunkt sollten Freistellungsaufträge möglichst optimal eingerichtet sein", sagt experto-Chefredakteur Gerd Bielenberg.

Änderung Freistellungsaufträge kostenlos

Optimal bedeutet: Wenn ein Ehepaar zum Beispiel bei Bank A 1.000 Euro Kapitalertrag gutgeschrieben bekommt, bei Bank B weitere 600 Euro, dann sollten die Freistellungsaufträge den Gutschriften entsprechen. Nicht selten aber werden Freistellungsaufträge in voller Höhe nur einem Institut erteilt. Bei dem Ehepaar würde das bedeuten, dass es die 1.000 Euro bei Bank A ohne Abzug bekommt, von den 600 Euro bei Bank B würde indes mehr als ein Viertel an das Finanzamt abgeführt und die Gutschrift im Januar gekürzt.

Unterschiedliche Fristen bei Freistellungsaufträgen

Das Geld könnte sich das Ehepaar zwar über die Steuererklärung für 2011 zurückholen, aber bis zum Bescheid vergehen meist Monate. Besser ist es, wenn die Freistellungsaufträge zum Jahresende den dann absehbaren Gutschriften angepasst werden. Im Prinzip kein Problem: "Die Kunden haben das Recht, die Freistellungsaufträge beliebig oft zu ändern – und das kostenlos", so Bielenberg. Allerdings bestehen bei den Instituten unterschiedliche Fristen, bis wann ein Freistellungsauftrag eingerichtet oder geändert sein muss, um für dieses Jahr noch berücksichtigt zu werden.

Bei der Postbank muss die Änderung zum Beispiel bis zum 15. Dezember vorliegen, bei der Norisbank bis zum 19., bei der ING-Diba bis zum 20. Dezember. Noch vor Weihnachten muss das Thema ebenfalls bei der Sparda-Bank West eG Düsseldorf oder der Comdirect erledigt sein. Andere Institute geben deutlich mehr Zeit und nennen den 29. oder 30. Dezember als Stichtag (s. Bilder-Galerie).

Empfohlen wird zumeist, die Frist nicht bis zum letzten Tag auszureizen. Ein Grund dafür: mögliche Fehler. Mal fehlt die Unterschrift des Ehepartners, mal ist der Betrag nicht zu entziffern. Wird das Formular nicht auf den letzten Drücker eingereicht, lässt sich das noch korrigieren und unnötiger Steuerabzug für das laufende Jahr vermeiden.

Online mehr Zeit für Auftragsänderung

Werden Freistellungsaufträge online erteilt oder geändert, so verlängert sich der zeitliche Spielraum. Bei der ING-Diba zum Beispiel vom 20.12. auf den 29.12. Nur bei der Sparkasse Köln-Bonn ist es andersherum: Der Online-Auftrag muss früher vorliegen. Möglich ist die Online-Einrichtung oder -Änderung bei gut der Hälfte der befragten Institute.

Voraussetzung dafür ist jeweils, dass der Kunde fürs Online-Banking freigeschaltet ist. Die anderen Institute bieten online zumindest das Formular an. Es kann von der Homepage heruntergeladen werden, muss aber ausgedruckt und unterschrieben versendet oder in einer Filiale abgegeben werden.