Finanzplanung – Zusatzdepot hilft bei Abgeltungsteuer

Die ab 01.01.2009 geltende "Abgeltungsteuer" wirft Ihre Schatten voraus. Nicht nur die Zusammensetzung des Depots und die mittel- bis langfristige Ausrichtung sollte in diesem Jahr noch besprochen worden. Ebenso sollten alle Fondssparer reagieren, die z.B. mittels Einzahlplan regelmäßigen Vermögensaufbau betreiben.

Grund ist die sog. "FiFo-Methode". Für Wertpapiere der gleichen Gattung (gleiche ISIN bzw. WKN) gilt das Prinzip "First in, First out". Dabei gelten die Anteile einer Gattung innerhalb eines Depots als zuerst verkauft, die auch zuerst angeschafft wurden.

Wer also z.B. in 2008 50 Aktien der ABC-AG gekauft und in 2009 noch einmal 50 nachgekauft hat, der hat in 2010 nach altem Recht "steuerfreie" Kursgewinne auf die 50 in 2008 gekauften Aktien. Die Gewinne auf den 50 in 2009 gekauften Papieren unterliegen der Abgeltungsteuer (25% zzgl. SoLi und ggf. Kirchensteuer). Selbstverständlich möchte man bei einem Teil-Verkauf z.B. in 2010 die Aktien mit den steuerfreien Gewinnen behalten, bleiben Kursgewinne auf diese Bestände doch auch zukünftig  steuerfrei. Hier greift nun die FiFo-Methode ein, so dass die 50 in 2008 gekauften ABC-Aktien als zuerst verkauft gelten. Es verbleiben die 50 der Abgeltungsteuer unterliegenden Aktien im Depot.

Gleiches gilt für Fondsanteile, so dass Fondssparer mit laufenden Einzahlungen hier besonders aufmerksam sein sollten.

Die Trennung von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 bzw. nach dem 01.01.2009 angeschafft wurden, ist durch ein zweites Depotkonto möglich. Damit entscheiden Sie selbst, ob steuerfreie oder steuerpflichtige Anteile zuerst verkauft werden.

Viele Banken bieten hierfür Sonderkonditionen, so dass die zusätzlichen Kosten für das weitere Depot überschaubar bleiben.

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