Falsche Vermögensberatung: Schadenersatzansprüche nur innerhalb 3 Jahren
Doch die Klage der Frau scheiterte schon daran, dass sie zu spät erhoben wurde. Wer von seiner Bank Schadenersatz wegen einer fehlerhaften oder falschen Vermögensverwaltung verlangen will, muss innerhalb von 3 Jahren Klage einreichen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen: 23 U 287/05). Wer länger warte, verliere die Ansprüche gegen seine Bank. Die Verjährung wegen einer mangelhaften Beratung der Bank beginne dabei mit dem Tag, an dem das entsprechende Wertpapier erstmals gekauft worden sei.
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