Fallbesprechung: Tipps zur Vorbereitung und Durchführung

Anlässe für Fallbesprechungen gibt es reichlich. In der Regel handelt es sich um hartnäckige Pflegeprobleme oder um Fragen zu Risikosituationen. Manchmal sind es Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen. Immer gerechtfertigt sind sie bei herausforderndem Verhalten oder wenn der mutmaßliche Wille des Bewohners hinsichtlich bestimmter Entscheidungen unklar ist.

Fallauswahl

Grundsätzlich sollte es mindestens ein Mal im Jahr zu jedem Bewohner eine umfassende Bewohnerbesprechung geben. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedlich oft Anlässe für reine Fallbesprechungen. Wichtig ist, dass Bezugspflegekräfte oder leitende Mitarbeiter die Anlässe oder Indikationen für eine Fallbesprechung erkennen und vorbereitende Schritte initiieren.

Ziele von Fallbesprechungen können sein:

  • Förderung von Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten
  • Pflegerische oder interdisziplinäre Interventionsplanung
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Bedarfe des Bewohners
  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Bewohners (ethische Fallbesprechung)
  • Überprüfung von Behandlungsstrategien und Pflegeplänen
  • Steigerung von Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Reflexion des eigenen Verhaltens
  • Besseres Verständnis des Bewohners
  • Gemeinsame Situationseinschätzung

Vorbereitung

Neben einer Moderation bedürfen Fallbesprechungen auch einer guten Vorbereitung. Diese Aufgabe kann die Bezugspflegekraft oder die PDL übernehmen und sie sollte auch einen Moderator bestimmen. Im Rahmen der mittäglichen Schichtübergabe sollte die Besprechung dann möglichst ungestört verlaufen.

Die Bezugspflegekraft sorgt dafür, dass alle Unterlagen (Pflegedokumentation) bereit liegen. Auch sollte im Vorfeld geklärt werden, ob externe Therapeuten, Ärzte oder der Betreuer eingeladen werden.

Es erscheint lohnenswert, im Zuge von Fortbildungen möglichst viele Mitarbeiter in die Moderationstechniken einzuweisen, so dass neben leitenden Mitarbeitern auch Pflegemitarbeiter z. B. im „cross-over-Verfahren“, also aus anderen Bereichen, diese Aufgabe übernehmen können. Zur Vorbereitung gehört auch, dass feststeht, wer Protokoll führt.

Die Dauer der Fallbesprechung hängt sehr stark vom jeweiligen Fall ab und kann etwa 30 Minuten, oder auch mal 60 Minuten dauern. Sie sollte aber 90 Minuten, zum Beispiel bei ethischen Fallbesprechungen, nicht überschreiten. Manchmal ergeben sich auch im Rahmen von Übergaben spontan Fallbesprechungen. Hier ist es wichtig, Ergebnisse zu sichern und binnen einer angemessenen Frist zu überprüfen.

Durchführung einer Fallbesprechung

  1. Fallpräsentation (max. 10 Minuten)
    Nach der Begrüßung durch den Moderator wird der Anlass der Fallbesprechung genannt. Die Bezugspflegekraft stellt den Bewohner vor. Wichtige Fakten (Diagnosen, Pflegesituation. Lebensdaten) werden aufbereitet. Verhalten und Erleben des Bewohners stehen dabei im Mittelpunkt. Kontakterfahrungen und Beziehungsmuster werden geschildert.
  2. Verständnis- und Klärungsfragen (max. 5 Minuten)
    Die Teilnehmer stellen Verständnisfragen.
  3. Kommentierung (Blitzlicht) (ca. 10 Minuten)
    Alle mit dem Bewohner in Kontakt stehenden Mitarbeiter ergänzen ihre eigenen Erfahrungen, Eindrücke und Gefühle reihum. Hier bietet sich das „Blitzlichtverfahren“ an; jeder sagt kurz etwas zum Bewohner, ohne dass er unterbrochen wird oder dass es kommentiert wird. Externe Fachleute oder Betroffene bringen zusätzliche Informationen ein.
  1. Perspektivwechsel (ca. 10 – 15 Minuten)
    In dieser Phase wir ein bewusster Perspektivwechsel vorgenommen. Die Teilnehmer nehmen die Sicht des Bewohners ein und äußern frei und spontan mögliche Sicht- und Wahrnehmungsmöglichkeiten des Bewohners, schauen quasi durch seine Brille, geben ihm eine Sprache und denken laut. Eventuell wird eine typische Begegnung szenisch dargestellt.
    Alternative Variante oder Ergänzung: Die Teilnehmer sammeln positive Erlebnisse und Kontaktmomente mit dem Bewohner.
  2. Lösungsangebote / Umgangsempfehlungen (ca. 10 Minuten)
    Die Teilnehmer schlagen Lösungen vor, geben Umgangsempfehlungen und stimmen diese ab.
  3. Dokumentation des Maßnahmenplans und Festlegung Auswertungsmodus (max. 5 Minuten)
    Der Protokollant sichert die Ergebnisse und notiert, welche Maßnahmen von wem eingeleitet werden, was getan werden soll. Ferner wird geklärt, durch wen, wann und wie der Erfolg ausgewertet werden soll.

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