Fachärzte dürfen wieder häusliche Krankenpflege verordnen

Aufgrund des im Jahre 2005 eingeführten EBM 2000plus (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) war es vielen Fachärzten nicht mehr möglich, häusliche Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen. Das hat sich inzwischen wieder geändert. Fachärzte dürfen ihren Patienten eine häusliche Krankenpflege verordnen.
Fachärzte dürfen häusliche Krankenpflege verordnen
Viele Hautärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Augenärzte haben infolge des oben erwähnten Bewertungsmaßstabs keine Verordnungen mehr über häusliche Krankenpflege ausgestellt. Patienten mussten deshalb vom Facharzt wieder an den Hausarzt überwiesen werden, um z. B. die Medikamentengabe in Form von Salben oder Augentropfen verordnet zu bekommen.

Jetzt wurde ein Beschluss des Bewertungsausschusses von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen veröffentlicht, der die Ziffer 01420 wieder in die Präambeln der EBM vieler Fachärzte aufnimmt. Künftig ist es dadurch wieder möglich, häusliche Krankenpflege durch die folgenden Fachärzte zu verordnen:

1. Hautärzte,

2. Augenärzte,

3. Hals-Nasen-Ohren-Ärzte,

4. Kinder- und Jugendärzte,

5. Anästhesisten,

6. Kinder- und Jugendpsychiater,

7. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen,

8. Neurologen,

9. Psychiater und

10. Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie.

So ist es z. B. jetzt wieder möglich, dass Hautärzte, die Patienten mit einem Dekubitus behandeln, häusliche Krankenpflege verordnen und Sie als Pflegedienst die angeordneten Maßnahmen in der Häuslichkeit unbürokratisch erbringen können.

Fazit
Durch diese Änderung haben alle gewonnen: Ihr Patient, da er nicht extra zum Hausarzt gehen muss, um sich häusliche Krankenpflege verordnen zu lassen, der Facharzt, da er wieder rechtssicher verordnen darf, und Sie als Pflegedienst, da Sie die vom Facharzt verordneten Maßnahmen unbürokratisch erbringen und abrechnen dürfen.