Familie Praxistipps

Ethikunterricht ist mit der Verfassung vereinbar

Ethikunterricht ist nicht verfassungswidrig, so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Schulfach ist mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter, und auch eine Pflichtteilnahme ist kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Religionsunterricht darf zusätzlich gegeben werden.

Ethikunterricht ist mit der Verfassung vereinbar

Eine Schülerin und Ihre Eltern hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtteilnahme ohne Abmeldemöglichkeit am Ethikunterricht in Land Berlin angestrengt. Die Eltern sahen in der Teilnahmepflicht eine Verletzung der Religionsfreiheit. Dies jedoch verneinte das Gericht.

Begründung
Die Eltern haben das Recht zur Erziehung ihrer Kinder in religiösen und weltanschaulichen Aspekten, wonach es Sache der Eltern sei, den Kindern Überzeugungen in diesen Bereichen zu vermitteln. Die genannten Grundrechte verleihen Schülern keinen Anspruch auf die Gleichstellung des Schulfachs Religion mit anderen Fächern, wie Ethikunterricht (Bundesverfassungsgericht, 15.03.2007, Az. 1 BVR 2780/06).

PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!

Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):

Bitte warten...

PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?

Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: