Das sollten Sie zu Erziehungsgeld und Elterngeld wissen
Elterngeld nur bei Elternzeit
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit einem Kind kann
- für insgesamt 3 Jahre vollständig freigestellt werden und
- während dieser Zeit mit mindestens 15 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Elternzeit also vollständig von der Arbeitspflicht befreit. Die Hauptleistungspflichten ruhen. Der Arbeitgeber muss dementsprechend auch kein Arbeitsentgelt zahlen.
Elterngeld und das Elterngeld Plus
Durch das Elterngeld wird ein wegfallendes Einkommen aufgefangen. Das Elterngeld macht es Müttern und Vätern, die wegen der Geburt eines Kindes nicht mehr arbeiten können, einfacher. Sie haben für die Betreuung ihres Kindes Zeit.
Für Kinder, die seit dem 1. Juli 2015 zur Welt gekommen sind, gibt es zudem die Möglichkeit zwischen dem bisherigem Elterngeld, nun Basiselterngeld genannt und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen.
Das Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei und untereinander aufteilen können. Ein Elternteil muss aber mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei zusätzliche Monate sind dann möglich, wenn auch der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt und bei den Eltern mindestens zwei Monate ein Erwerbseinkommen entfällt. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, da sie ja begriffsnotwendig keinen Partner haben.
Das Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus ist für die Arbeitnehmer gedacht, die während der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten wollen. Diese Mütter und Väter haben dann die Möglichkeit, länger als bisher Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld in maximal halber Höhe.
Der Partnerschaftsbonus
Wenn Vater und Mutter sich beide entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden pro Woche zu arbeiten und sich auch die Zeiten der Erziehung teilen, gibt es noch einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil.
Die Höhe des Elterngelds
Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es sind mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei Eltern, die Elterngeld Plus erhalten sind es mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Bildnachweis: pusteflower9024/Adobe Stock
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