Erziehungsgeld und Elterngeld: Was ist der Unterschied?

Elterngeld und Erziehungsgeld sind von ihrem Grundprinzip her sehr ähnlich, unterscheiden sich jedoch in der Leistung. Welche der beiden Varianten Eltern beziehen können sie sich nicht aussuchen, zum Jahr 2007 wurde das Erziehungsgeld in das Elterngeld umgewandelt.

Mütter, die gerade erst ihr Kind zur Welt gebracht haben, können in der Regel nicht direkt wieder arbeiten gehen. Für sie hat der deutsche Staat zum 01. Januar 1986 das Erziehungsgeld eingeführt, das helfen sollte, diese finanzielle Lücke zu überbrücken.

Bei der Einführung im Jahr 1986 gab es für zehn Monate 600 DM. 1988 wurde die Bezugszeit auf zwölf Monate heraufgesetzt. Auch im Anschluss wurde die Bezugsdauer schrittweise erhöht, bis sie zwei Jahre betrug. Ab dem Jahr 1998 konnten sich Eltern entscheiden, ob sie für zwölf Monate einen sogenannten budgetierten Betrag oder für 24 Monate den Regelbetrag beziehen wollten. Der Regelbetrag betrug ab dem 1. Januar 2004 300 € und der budgetierte Betrag 450 €.

Unter welcher Voraussetzung gab es Erziehungsgeld?

Die Voraussetzung unter der die Beträge bezogen werden konnten war, dass der Erziehungsgeld beziehende Elternteil nicht mehr als maximal 30 Stunden die Woche gearbeitet hat. Auch durften bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Für Studenten und Schüler mit Kind gab es kein zeitliches Limit in ihrer Ausbildung, sie erhielten das Erziehungsgeld auch bei vollem Studienumfang.

Elternzeit konnte mit Zustimmung des Arbeitgebers aufgeteilt werden. So konnte ein Jahr auch zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Gerade für Alleinerziehende war das Erziehungsgeld existenzsichernd. Es wurde nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ermöglichte so ein Leben oberhalb der Armutsgrenze.

Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld zum 01. Januar 2007 abgelöst

Erziehungsgeld wurde für Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind durch das Elterngeld abgelöst. Vom Grundprinzip ist das Elterngeld das gleiche wie das Erziehungsgeld – Eltern, die aufgrund der Kindererziehung nicht (Vollzeit) arbeiten gehen können, soll eine finanzielle Stütze zur Überbrückung dieser Zeit geboten werden.

Für berufstätige Eltern ersetzt das Elterngeld 65 % des monatlichen Einkommens bis zur Obergrenze von 1.800 €. Elternteile, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten mindestens 300 €. Diese prozentuale Auszahlung des Elterngeldes ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Erziehungs- und Elterngeld. Erziehungsgeld wird pauschal ausbezahlt, Elterngeld individuell berechnet.

Weitere Unterschiede zwischen Eltern- und Erziehungsgeld

Ein weiterer Unterschied ist die Bezugsdauer von Elterngeld. Maximal 14 Monate wird Elterngeld gezahlt, aber nur wenn davon auch der Partner zwei Monate in Anspruch nimmt. Auf diese Weise soll auch Vätern die Elternzeit ermöglicht werden. Weiterhin wird das Elterngeld seit 2011 im Gegensatz zum Erziehungsgeld auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV angerechnet.

Was hat sich seit der Einführung des Elterngeldes verändert?

Studien haben gezeigt, dass Familien seit der Einführung des Elterngeldes nun im Schnitt 400 € mehr im Monat zur Verfügung haben, was an der prozentualen Berechnung der Bezüge auf Basis des Einkommens liegt. Auch kehren Mütter früher in das Berufsleben zurück, was daran liegt, dass das Elterngeld nur 12 Monate an einen der beiden Elternteile ausbezahlt wird.

Väter bleiben hingegen häufiger zuhause und nutzen die Möglichkeit, parallel zur Frau zuhause bleiben und Elterngeld beziehen zu können. Zwar sind es immer noch in erster Linie die Mütter, die den Anspruch auf Elterngeld wahrnehmen, dennoch ist die Auswirkung auch für Väter positiv.

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