Erscheinen Sie nie ohne Gastgeschenk

„Wie teuer muss oder darf ein Gastgeschenk sein?" Diese Frage steht meist im Zusammenhang mit Überlegungen wie: „Wir sind zu viert zur Hochzeit eingeladen. Das Essen pro Person wird sicherlich mindestens 50 Euro pro Kopf kosten. Also schenken wir zusammen etwas im Wert von um die 200 Euro." Oder: „Ich habe von X zum letzten Geburtstag etwas für 100 Euro bekommen, also muss ich doch wohl im gleichen Wert zurückschenken." Gibt es überhaupt Regeln beim Schenken? Und wie teuer sollte ein Gastgeschenk nun sein?

Wie teuer ein Gastgeschenk sein darf
Der Haken an der Sache: Solche „Kosten-Nutzen-Rechnungen" sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Sie passen nicht zu einer wirklich herzlichen Geschenkephilosophie. Nehmen Sie besser andere Kriterien als Entscheidungshilfe für den materiellen Wert eines Geschenks:

  1. die finanzielle Situation der oder des Beschenkten
  2. die eigenen finanziellen Möglichkeiten
  3. die Häufigkeit eines Anlasses (regelmäßig wiederkehrend, selten, einmalig)
  4. die in länger bestehenden Verbindungen etablierten Gepflogenheiten
  5. die persönliche Beziehung zwischen Ihnen und der oder dem Annehmenden
  6. im geschäftlichen Bereich die steuerlichen Vorgaben

Zu Punkt 1 und 2
Zwar bestimmt die eigene Finanzlage die Auswahl eines Geschenks in großem Maß. Darüber darf aber die finanzielle Situation der oder des Annehmenden nicht vergessen werden. Eine zu großzügige Gabe kann beschämen. Oder zumindest die Freude trüben, weil schnell die Angst entsteht: „Wie soll ich mich da nur richtig revanchieren?"

Zu Punkt 3 und 4
In länger bestehenden Verbindungen entwickeln sich in der Regel Geschenkegepflogenheiten, die ein bestimmtes Budget – plus/minus einer relativ geringen Spanne – als Grundlage haben. Weichen Sie davon „nach oben" nur bei besonderen Anlässen ab. Hat eine Feier den Einmaligkeitscharakter wie eine Hochzeit oder ein 50. Geburtstag, ist das logisch zu begründen. Somit bleibt das auch ohne unerwünschte Folgewirkungen.

Zu Punkt 5
Das zu Punkt 1 Gesagte ist in bestimmten Konstellationen hinfällig. Besteht ein Ungleichgewicht der finanziellen Situation bei speziellen Verwandtschaftsgraden, gelten andere Gesetze. Geschenke von Großeltern, Eltern und anderen erwachsenen Verwandten an Jugendliche dürfen natürlich so großzügig ausfallen, wie immer es das Erziehungskonzept gestattet. In diesen speziellen familiären Beziehungen gibt es das „Heller-und-Pfennig-Revanchedenken" seitens der Jugendlichen sowieso nicht.

Zu Punkt 6
Im geschäftlichen Bereich sollten Sie die steuerlichen Aspekte nicht vergessen. Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann Betriebsausgaben, wenn die Kosten aller Geschenke an den gleichen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 35 € betragen. Bei herausragenden Ereignissen wird dieser Betrag unter Umständen nicht für ein angemessenes Präsent ausreichen. Überlegen Sie dann, ob es nicht besser ist, in solchen Ausnahmefällen einen Teil der Kosten aus der „Privatschatulle" beizusteuern, als sich an das Limit der Steuerabzugsfähigkeit zu halten.

Was tun, wenn der Gastgeber kein Gastgeschenk will?
Manchmal bekommt man Sätze wie diesen zu hören: „Ihr müsst nichts mitbringen, kommt einfach." Nehmen Sie diesen Satz nicht ernst. Es könnte sein, dass der Gastgeber Angst vor unliebsamen Geschenken und vor Staubfängern hat. Diese vermeiden Sie, indem Sie ein passendes Gastgeschenk wählen, das für den Ge- oder den Verbrauch bestimmt ist.

Gastgeber, die sich zieren
Es könnte allerdings auch sein, dass der deutsche Physiker und Aphoristiker Georg Christoph Lichtenberg richtig liegt: „Wenn die Menschen sagen, sie wollen nichts geschenkt haben, so ist es gemeiniglich ein Zeichen, dass sie etwas geschenkt haben wollen". So oder so: Erscheinen Sie nicht mit leeren Händen!

Wann kein Gastgeschenk erwartet wird
Selbstverständlich gibt es Anlässe, bei denen Geschenke übertrieben wirken könnten. Wenn es sich um Routinetreffen handelt, werden keine Präsente erwartet. Etwa: die wöchentliche Statusbesprechung oder der monatliche Doppelkopf-Abend in lockerer Runde. Auch zu Empfängen, Vernissagen und Geschäftseröffnungen werden in Deutschland traditionell keine Geschenke mitgebracht.

Zu Geschäftsjubiläen können Sie ein Geschenk mitbringen, wenn die Firma in Privatbesitz ist und der Inhaber sie aktiv führt. Bei großen AGs und Konzernen hingegen sind Geschenke zum Geschäftsjubiläum nicht üblich.