Erbschaft: Die Lebensversicherung bietet finanzielle Absicherung

Das Testament ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Erbschaft zu regeln: Auch eine Lebensversicherung kann als Instrument zur Gestaltung des letzten Willens eingesetzt werden. Das bietet einige praktische Vorteile.

Fast jeder dritte Erbfall führt zu Zwist in der Familie. Nur einer von fünf Deutschen hat seinen Nachlass überhaupt geregelt, und wenn ein Testament vorliegt, blockieren häufig Fehler oder Widersprüche die Abwicklung. Die Hinterbliebenen können durch solche Konflikte in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Eine einfache Möglichkeit, die Versorgung der Angehörigen sicherzustellen, ist die Lebensversicherung. Denn die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass. Das heißt, dass die Hinterbliebenen auch bei Erbstreitigkeiten oder anderen Schwierigkeiten schnell ihr Geld erhalten. Die einzige Voraussetzung: Die Person, die erben soll, muss als Bezugsberechtigter in dem Vertrag genannt sein.

Flexible und individuelle Lösungen sind nötig
Viele Menschen sind zudem auf flexible, individuelle Lösungen angewiesen. Denn die Zeiten, in denen eine Ehe in der Regel ein Leben lang hielt, sind längst vorbei. Heute gibt es Patchwork-Familien mit Kindern aus zweiter oder dritter Ehe, unverheiratete Paare mit und ohne Nachwuchs sowie Singles, die ihr Geld vielleicht ihrem Patenkind vermachen wollen.

Dieser Komplexität kann die gesetzliche Erbfolge keine Rechnung tragen. Dem Gesetz nach steht Verwandten und Ehepartnern nämlich ein Teil des Erbes zu, Stiefkindern und nichtehelichen Partnern dagegen nicht.

Pflichtteil für die Miterben
Gerade zur Absicherung solcher nicht pflichtteilsberechtigter Personen bietet sich eine Lebensversicherung an. Denn bei einem Testament oder einem Erbvertrag können die Erbberechtigten auf ihren Pflichtteil pochen. Und dieser entspricht immerhin der Hälfte des gesetzlichen Anteils.

Bei einer Lebensversicherung dagegen stehen ihnen nur die sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei jedoch der Rückkaufswert, nicht die Auszahlungssumme. Das bedeutet, dass der Begünstigte einen erheblichen Teil des Geldes aus der Versicherung behalten kann.

Sofern die Begünstigten der Police auch erbberechtigt sind, verlieren sie dadurch nicht ihre Ansprüche aus dem Nachlass. Deswegen eignet sich eine Lebensversicherung auch, um eine Erbschaft finanziell abzusichern.

Angenommen, ein Kind erbt das Haus des verstorbenen Vaters und muss seinen Geschwistern den Pflichtteil auszahlen. Wenn der Haupterbe sich das nicht leisten kann, ist er gezwungen, das Haus zu verkaufen. Mit einer zusätzlichen Lebensversicherung lässt sich gewährleisten, dass dafür genug Geld zur Verfügung steht.

Lebensversicherung für Erbschaftssteuer
Die Versicherungssumme kann zudem eingesetzt werden, um die Erbschaftssteuer abzudecken. Sonst wird es mitunter schwierig, diesen bisweilen hohen Betrag aufzubringen –  vor allem wenn überwiegend Grund- oder Immobilienbesitz vererbt wird.

Selbst bei einem ansonsten überschuldeten Erbe kann eine Lebensversicherung für die finanzielle Sicherheit sorgen – egal, ob der Begünstigte im Testament berücksichtigt ist oder das Erbe ausschlägt.