Warum braucht mein Kind überhaupt ein Entschuldigungsschreiben für die Schule?
In Deutschland herrscht Schulpflicht. Das bedeutet, dass die Eltern für den Schulbesuch des Kindes verantwortlich sind. Erscheint ein Kind nicht zum Unterricht, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb liegt es auch in der Verantwortung der Eltern, eine passende Entschuldigung für ihr minderjähriges Kind zu schreiben, wenn dieses dem Unterricht fernbleibt.
Neben der Schulpflicht gibt es also gleichzeitig auch eine Entschuldigungspflicht für Minderjährige.
Eltern sollten Entschuldigungsschreiben immer zeitnah vorlegen, um Ärger mit der Schule zu vermeiden. Handelt es sich um einen Grundschüler, schreiben die Erziehungsberechtigten die Entschuldigung in der Regel selbst. Nur wenn der Sprössling bereits etwas älter ist, kann er das Entschuldigungsschreiben im Prinzip auch selbst schreiben und von den Eltern unterzeichnen lassen. Wer eine Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben verwendet, kann im Prinzip nichts falsch machen und kann dann einfach den passenden Grund einfügen.
Praxistipp: Passende Vorlagen mit verschiedenen Musterformulierungen für eine entsprechende Entschuldigung finden sich beispielsweise hier: Entschuldigungsschreiben für die Schule.
Wird das Kind plötzlich krank und muss der Schule aus diesem Grund fernbleiben, dann empfiehlt es sich außerdem, vor Unterrichtsbeginn in der Schule an entsprechender Stelle (z.B. das Sekretariat) anzurufen. So muss sich die Schule nicht unnötig Sorgen machen und kann ein Verschwinden des Kindes auf dem Schulweg ausschließen. Doch Achtung: Die telefonische Entschuldigung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung – diese benötigt die Schule trotzdem. Wichtig ist, im Entschuldigungsschreiben anzugeben, warum der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann oder konnte. Sollte die Schule daran zweifeln, dass das Kind tatsächlich wegen Erkrankung gefehlt hat, darf die Schule auch ein ärztliches Attest verlangen, welches die Angaben bestätigt.
Gründe für eine Entschuldigung in der Schule
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das eigene Kind volljährig ist, haben Eltern die Pflicht ein Entschuldigungsschreiben für Fehlstunden aufzusetzen oder dieses zumindest zu unterzeichnen. Dabei gibt es zahlreiche Gründe, wieso Eltern in die Situation kommen, eine Entschuldigung schreiben zu müssen. Das sind die häufigsten Gründe:
- Fernbleiben aufgrund von Krankheit
- Entschuldigung für den Wandertag/Sporttag
- Fernbleiben aufgrund eines Arztbesuches
- Familiäre Gründe (Hochzeit, Todesfall, Taufe)
- Ein- oder mehrtägige Beurlaubung (z.B. Hochzeit, Taufe, Beerdigung)
- Nicht gemachte Hausaufgaben
Fernbleiben des Schulunterrichts wegen Corona
In Zeiten der Pandemie, ist natürlich auch die Ansteckung mit Corona ein häufiger Grund für das Fernbleiben vom Schulunterricht. Hat sich das Kind selbst oder ein Mitglied aus dem Haushalt angesteckt – oder gehört jemand zur Risikogruppe, kann man sich vom Präsenzunterricht an der Schule befreien lassen. In der Regel ist hierfür eine schriftliche Bestätigung vom Arzt notwendig. Diese können dann der zuständigen Lehrkraft oder Schulleitung per Mail oder Post vorgelegt werden, damit der Schüler nicht in den Unterricht muss und entschuldigt fernbleiben kann.
Beispiel:
„Hiermit beantrage ich die Befreiung vom Präsenzunterricht für mein Kind XY, da es Kontakt zu einer Person aus der Risikogruppe hat. Ich bitte dies zu entschuldigen. MfG“.
Ab wann muss ich meinem Kind eine Entschuldigung schreiben?
Muss ich auch bei nur einem Fehltag eine Entschuldigung schreiben? Das hängt ganz von der Schule ab – bei manchen Schulen reicht eine telefonische Entschuldigung, wenn es sich um eine plötzliche Erkrankung handelt. Ab dem zweiten Fehltag kommt man jedoch meist nicht mehr um die schriftliche Entschuldigung herum. Sollte das Kind mehr als 3 Tage fehlen, ist zusätzlich auch ein ärztliches Attest Pflicht. Eltern sollten sich beim Arztbesuch daher immer auch ein Attest ausstellen lassen. Das Attest kann dann per Mail an die Schule geschickt werden oder das Kind nimmt es ganz einfach mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.
Gut zu wissen: Wenn es häufiger zu mehrtägigem Fernbleiben des Schülers kommt, können Lehrkräfte auch eine sofortige Attestpflicht einfordern, ohne erst die drei Tage abzuwarten. Da jede Schule ihre Regularien etwas anders handhabt, empfiehlt sich ein Anruf im Sekretariat oder die Nachfrage bei der Klassenleitung. So können Fehler und Konsequenzen für das Kind vermieden werden – denn unentschuldigte Fehltage machen nie einen guten Eindruck.
Der Aufbau einer schriftlichen Entschuldigung
Viele Eltern wissen zwar, dass sie eine Entschuldigung schreiben müssen, wenn das Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, allerdings wissen viele nicht, wie diese formal und korrekt aufgebaut sein muss und welche inhaltlichen Angaben wirklich wichtig sind.
Doch keine Sorge – im Prinzip ist das Verfassen eines Entschuldigungsschreibens ganz einfach, wenn man die Regeln erst einmal kennt. Es handelt sich lediglich um ein paar Zeilen.
Die zwei wichtigsten Bestandteile sind:
- Grund für das Fehlen des Kindes angeben
- Nicht für das Fehlen des Kindes entschuldigen, sondern um Entschuldigung bitten (!)
Der Erziehungsberechtigte muss den Grund ausreichend erklären. Außerdem sollte, wenn möglich, die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens angegeben oder geschätzt werden. Zudem ist es wirklich wichtig, tatsächlich um Entschuldigung zu bitten und sich nicht einfach nur dafür zu entschuldigen.
Ein Entschuldigungsschreiben beginnt stets mit der Anrede. Diese kann sich sowohl an die Schule als auch an die Klassenlehrkraft richten. Im Hauptteil wird der Entschuldigungsgrund in kurzer Form erläutert. Sollte es sich um außergewöhnliche Umstände handeln, verlangt dies natürlich eine etwas ausführlichere Darstellung der Gründe. Am Ende bittet das Elternteil um Entschuldigung und verabschiedet sich förmlich in einer neuen Zeile mit Gruß und unterzeichnet dieses Schreiben. Ort und Datum sollten am Ende ebenfalls vermerkt werden.
Beispiel für ein Entschuldigungsschreiben vom 2. Dezember bis 4. Dezember
Sehr geehrte Frau XY,
Aufgrund eines grippalen Infektes muss unser Sohn Johann dem Schulunterricht voraussichtlich in der Zeit vom 2. Dezember bis 4. Dezember fernbleiben.
Wir bitten Sie daher höflichst, sein Fehlen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Z
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