Entschädigung bei Problemen mit Flugreisen: Wann fällt der Anspruch weg?

Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen und Verspätungen. Wer hat ihn? Wann fällt er weg?

Entschädigung bei Problemen mit Flugreisen: Wann fällt der Anspruch weg?

Manchmal kann es bei Flugreisen zu unerwarteten Problemen kommen, wie Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. In solchen Fällen haben Fluggäste oft ein Recht auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Doch wie genau wird bestimmt, wann die Fluglinie zahlen muss? Diese Fragestellung ist von großer Bedeutung, denn im Fall von außergewöhnlichen Umständen kann es passieren, dass die Fluggesellschaft nicht für die Verzögerungen oder Ausfälle verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Fall besteht für die betroffenen Passagiere kein Anspruch auf Entschädigung.

Um Fluggästen dabei zu helfen, ihre Rechte und Ansprüche zu verstehen, ist es wichtig, die Gesetzeslage und Ausnahmen zu kennen. In diesem Artikel werden wir uns daher genauer mit dem Thema der Entschädigung bei Flugreiseproblemen auseinandersetzen und klären, wann der Anspruch auf Entschädigung wegfallen kann.

Rechtliche Grundlagen für Entschädigungen bei Flugreisen

Welche Rechte ein Passagier einer Flugreise in Bezug auf Entschädigungen hat, kommt auf verschiedene Faktoren an, zum Beispiel, mit welcher Fluglinie die Person fliegt und wo der Flug startet beziehungsweise endet. Der Sitz einer Fluggesellschaft ist dabei oft entscheidend. Dieser gibt vor, an welche Gesetze sich das Unternehmen halten muss. 

Im europäischen Raum ist die EU-Fluggastverordnung relevant. 

  • Fluggäste können sich daher nicht auf diese Absicherung verlassen, wenn sie mit Airlines fliegen, die keinen Sitz in der EU haben. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, etwa, wenn der Startflughafen in der EU liegt.

International gibt es wiederum Regelungen wie das Montrealer Übereinkommen. 

  • Diese Vorgaben betreffen zwar internationale Fluglinien, aber nur die, die sich entschlossen haben, das Übereinkommen zu unterzeichnen. 

Welche Regeln für verschiedenste Fälle (z. B. eine Entschädigung bei annulliertem Flug in der EU) zutreffen, sollte daher immer für den individuellen Flug betrachtet werden, bei dem ein Problem aufgetreten ist. So können Passagiere einschätzen, welche Entschädigungen sie einfordern können und wie hoch die Chancen sind, diese auch zu erhalten.

EU-Fluggastverordnung

Fluggäste haben aufgrund der EU-Fluggastverordnung Anspruch auf unterschiedliche Entschädigungen, je nach Art und Schwere des Problems mit ihrer Flugreise. Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Problemen, bei denen eine Entschädigung in Betracht kommt: Verspätung, Annullierung und Überbuchung.

  • Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Fluggäste das Recht auf eine Entschädigung, die je nach Entfernung zwischen Abflug- und Ankunftsort und Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro betragen kann.
  • Bei einer Annullierung des Fluges haben Fluggäste die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort. Erfolgt die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug besteht jedoch auch ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, je nach Entfernung und Flugdistanz.
  • Wenn ein Flug überbucht ist und Fluggäste deshalb nicht mitfliegen können, haben sie das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Entfernung und Flugdistanz.

Das Montrealer Übereinkommen

Im Gegensatz zur EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt das Montrealer Übereinkommen nicht direkt die Entschädigungszahlungen an Fluggäste. Stattdessen gibt das Montrealer Übereinkommen die Haftungsgrenzen der Fluggesellschaften vor und bestimmt, dass sie für Schäden aufkommen müssen, die durch ihre eigene Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurden. 

  • Dabei ist die Höhe der Haftungsgrenzen abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Entfernung des Fluges und dem Gewicht des beförderten Gepäcks.

Um eine Entschädigungszahlung zu erhalten, müssen Fluggäste den Schaden nachweisen und gegebenenfalls eine Klage gegen die Fluggesellschaft einreichen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Fluggäste bei Problemen mit ihrer Flugreise zunächst versuchen sollten, eine einvernehmliche Lösung mit der Fluggesellschaft zu finden, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, um die Chancen auf eine Entschädigungszahlung zu maximieren.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigungen?

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen und Besonderheiten gibt, die den Anspruch auf Entschädigung beeinflussen können. Wer von Problemen wie Verspätungen bei Flügen betroffen ist, erhält daher nicht in jedem Fall eine Auszahlung.

  • Wenn die Fluggesellschaft keinen Einfluss auf das Problem hat, gilt es als “außergewöhnlicher Umstand”, für den sie nicht haften müssen.
  • Auch wenn die Fluggesellschaft rechtzeitig und angemessen über die Annullierung oder Verspätung informiert hat, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Daher ist es für Fluggäste wichtig, die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung zu kennen und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um ihre Rechte effektiv geltend zu machen.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Sowohl das EU-Recht als auch das Montrealer Übereinkommen sehen bestimmte Ausnahmen vor, die dazu führen können, dass der Anspruch auf Entschädigung entfällt oder eingeschränkt wird. Die Fluggastverordnung definiert diese Fälle etwas genauer als das Übereinkommen. Hier gilt:

  • Fluggäste können keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen, wenn die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und auch durch angemessene Maßnahmen nicht vermieden werden können. 

Zu solchen Geschehen gehören:

  1. Extremes Wetter, wie Sturm, Gewitter oder Schneefall
  2. Streiks von Fluglotsen, Bodenpersonal oder Fluggesellschaften
  3. Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüche
  4. Politische Unruhen, wie Bürgerkrieg oder Terroranschläge
  5. Entscheidungen von Behörden, die den Flugbetrieb beeinträchtigen, wie eine erzwungene Schließung des Flughafens
  6. Technische Probleme, die nicht im Rahmen der regelmäßigen Wartung und Inspektion des Flugzeugs entdeckt werden konnten
  7. Vogelschläge oder andere Tierunfälle, die das Flugzeug beschädigen oder gefährden
  8. Luftraumsperrungen auf der Flugroute, die den Flugverkehr beeinträchtigen
  9. Medizinische Notfälle an Bord, die eine Umleitung oder Verspätung des Fluges erfordern

Diese Abgrenzungen sind aber nicht immer klar erkenntlich:

  • Auch manche außergewöhnlichen Umstände können durch Maßnahmen der Fluggesellschaft beeinflusst werden, etwa durch eine schnelle Zustimmung zu Tarifverhandlungen bei Streiks. 

In solchen Grenzfällen kommt es vor, dass ein Anspruch auf Entschädigung gerichtlich durchgesetzt werden kann, auch wenn die Fluggesellschaft zunächst abgelehnt hat. 

In diesem Fall müssen Passagiere entweder einen Anwalt anheuern oder andere Dienstleister nutzen, die sich auf das Durchsetzen von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen spezialisiert haben. 

  • Eine Option sind Anbieter für Schnellentschädigungen. Sie zahlen einen pauschalen Entschädigungsbetrag minus einer Gebühr für ihren Service aus und kümmern sich im Anschluss um die Durchsetzung der Ansprüche. Das ausgezahlte Geld können die Kunden behalten, unabhängig von dem Ausgang der Verhandlungen.

Fazit

Fluggäste haben bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen Anspruch auf unterschiedliche Entschädigungen – je nach Art und Schwere des Problems. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Besonderheiten, die den Anspruch auf Entschädigung beeinflussen können. Zum Beispiel gelten bestimmte Ereignisse als außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und den Anspruch auf Entschädigung einschränken oder entfallen lassen können. In solchen Fällen ist es für Fluggäste wichtig, die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung zu kennen und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um ihre Rechte effektiv geltend zu machen. Wer sich diese Mühe sparen möchte, kann Anbieter für Schnellentschädigungen nutzen, die sich auf das Durchsetzen von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen spezialisiert haben und Fluggästen in diesem Fall Unterstützung bieten können.

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