ELStAM statt ELENA – was bedeutet das für Sie?

Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) ist noch gar nicht gestartet und wird schon abgeschafft, so teilte Mitte Juli 2011 das Bundesfinanzministerium mit. Die Lohnsteuerabrechnung wird aber nicht auf die alte Lohnsteuerkarte umgestellt, sondern ab 2012 auf die elektronische Lohnsteuerkarte. Gespeichert werden die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM). Was ändert sich für Sie?

ELENA und der Datenschutz
Das "Aus" für ELENA wird vom Bundeswirtschaftsministerium mit der unzureichenden Verbreitung sogenannter qualifizierter elektronischer Signaturen begründet. Diese wurden aus Datenschutzgründen als zwingend notwendig angesehen.

Da bei ELENA nicht nur Daten zum Einkommen der einzelnen Arbeitnehmer erhoben werden, sondern ebenso Fehlzeiten, Kündigungen, Krankheitszeiten und die Teilnahme an Arbeitskämpfen gespeichert werden, galt die Datenbank als besonders sensibel und war Ziel von Protesten und einer Verfassungsbeschwerde.

Ersetzt werden soll ELENA durch die elektronische Lohnsteuerkarte, die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStaM) werden weiterhin gespeichert. Gespeichert werden nur Daten, die für die Erhebung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag benötigt werden. Das bedeutet, dass die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und andere Freibeträge wie auch bisher erfasst werden.

Die Praxis bei ELStaM
Musste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bis heute eine Lohnsteuerkarte abgeben, so wird ab 2012 das Verfahren gänzlich elektronisch abgewickelt. Das heißt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber dann Ihre Steuernummer und Ihr Geburtsdatum mitteilen müssen. Ihr Arbeitgeber ruft dann die Abzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern, einer Bundesoberbehörde des Finanzministeriums, ab und übernimmt sie in Ihr Lohnkonto.

Anders als bei dem ELENA-Verfahren wird beim ELStAM-Verfahren nichts gespeichert, was nicht auch bisher für den Einbehalt der Lohnsteuer erforderlich war. Zudem soll ein Zugang nur für Behörden der Finanzverwaltung möglich sein. Durch beide Maßnahmen, will man den Erfordernissen des Datenschutzes nachkommen.