Einlagensicherung: Wie sind die EU-Banken geschützt?

Vor allem Finanzprobleme spanischer Banken haben jüngst deutsche Geldanleger aufgeschreckt, die bei ausländischen Banken Geld, zum Beispiel auf Tagesgeldkonten, angelegt haben. Wann also greift die deutsche Einlagensicherung? Wann ist die anderer Staaten zuständig? Welche Fonds gibt es dort? Lesen Sie, was Sie über die Einlagensicherung in der EU wissen müssen.

Überall (fast) gleich: Die gesetzliche Einlagensicherung

Europaweit gilt eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro. Lediglich Großbritannien und Italien weichen von diesem Wert ab. Großbritannien (85.000 Pfund), weil das britische Pfund im Wert im Vergleich zum Euro schwanken kann und Italien (103.291,38 Euro), weil das Niveau der gesetzlichen Einlagensicherung dem damaligen Gegenwert in italienischer Lira entsprach.

Die Höhe der Einlagensicherung geht auf die Richtlinie 94/19/EG zurück, in der zunächst eine Erhöhung von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro und in einem zweiten Schritt ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro vorgesehen war. Diese Erhöhung wurde mit Richtlinie 2009/14/EG bestätigt.

Gegenstand der europäischen Mindestsicherung sind in erster Linie Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Außerdem fallen Sparbriefe unter den Schutz der Mindestsicherung. Aktien und Fondsanteile sind jedoch stets im Besitz des Anlegers. Da sie von den Banken nur verwaltet werden, fallen sie nicht unter den Schutz der europäischen Mindestsicherung. Zur Einlagensicherung bei Fremdwährungskonten lesen Sie bitte den experto.de-Artikel „Einlagensicherung bei Fremdwährungskonten“.

Inhaberschuldverschreibungen werden von der Einlagensicherung jedoch nicht erfasst.

Wie die EU-Richtlinie in einzelnen Staaten umgesetzt wird

In Deutschland wird die Richtlinie zur europäischen Mindestsicherung umgesetzt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Durch sie werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro getragen. Gemeinschaftskonten werden mit 200.000 Euro abgedeckt.

Jedoch werden von der EdB nur private Banken und Bausparkassen, die eine deutsche Banklizenz haben und das Einlagenkreditgeschäft betreiben, erfasst. Dies betrifft nicht nur Banken mit Hauptsitz in Deutschland, sondern beispielsweise auch die Banco do Brasil (Frankfurt a. M.), Bank Saderat Iran (Hamburg) oder die National Bank of Pakistan (Frankfurt a. M.). Eine Liste mit den Banken, die der EdB zugewiesen sind, finden Sie hier.

Zudem sind gerade einige Banken aus dem EU-Ausland Teilnehmer an der freiwilligen Einlagensicherung in Deutschland. Europäische Banken, die keine deutsche Bankenlizenz haben, werden von den Sicherungseinrichtungen der Länder erfasst, in denen sie ihren Hauptsitz haben. In diesen Ländern müssen nach EU-Richtlinie die Einlagen bis 100.000 Euro gesichert sein.

Entschädigung im EU-Ausland anhand von Beispielen

Die Rolle der gesetzlichen Einlagensicherung übernimmt in Frankreich beispielsweise der „Fonds de Garantie des Depots“ und in Großbritannien der „Financial Service Compensation Scheme„. Die deutsche Barclays Bank sitzt beispielsweise in Hamburg. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in London. Sie nimmt nicht an der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung teil, ist aber in Großbritannien registriert und nimmt dadurch am FSCS teil. Die deutsche Barclays Bank ist nur Teilnehmer an der freiwilligen Einlagensicherung.

Geht diese Bank in die Insolvenz, so erhalten Sie Post von zwei Stellen. Einerseits vom FSCS, der Ihnen ein Formular zusendet und Sie um Ihre Bankverbindung bei der Barclays Bank bittet, um die gesetzliche Einlagensicherung in die Wege zu leiten, andererseits vom Bundesverband deutscher Banken. Dieser ist Träger der deutschen freiwilligen Einlagensicherung.

Aber Achtung: Der FSCS entschädigt in britischen Pfund. Sie erhalten also, je nachdem wie viel Geld Sie angelegt hatten, im Höchstfall den Gegenwert von höchstens 85.000 Pfund. Sollte der Kurswert unter 100.000 Euro liegen, so würde der BdB eintreten. Im Falle der Pleite einer niederländischen Bank, etwa ABN Amro, würde die gesetzliche Einlagensicherung der „De Nederlandsche Bank“ (der niederländischen Nationalbank) eingreifen.

Lesen Sie als Übersicht unseren Artikel:

Einlagensicherungsfonds: So ist Ihr Geld wirklich geschützt„.

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