Einfuhrbestimmungen in Deutschland beachten

Wer kennt das nicht? Im Urlaub sind viele Sachen günstig zu kaufen und man möchte am liebsten gleich fässerweise Whiskey oder tonnenweise Handtaschen mit nach Deutschland nehmen. Am Flughafen oder am Grenzübergang kommt dann aber oft das böse Erwachen: Zollkontrolle. Bei nicht gesetzmäßig eingehaltenen Einfuhrbestimmungen müssen Sie ordentlich Strafe zahlen. Damit das nicht passiert, erfahren Sie im Folgenden die Regeln für die Einfuhrbestimmungen in Deutschland.

Die Zollgrenzen innerhalb der EG können normalerweise problemlos überquert werden. Mit der Einführung des EG-Binnenmarktes sind diese Grenzen mehr oder minder weggefallen. Sie können also sorgenfrei Waren aus allen Mitgliedsstaaten der EG nach Deutschland einführen.

Die Einfuhrbestimmungen besagen allerdings, dass die Ware nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet (wie beispielsweise Grönland oder Gibraltar) stammt, Sie diese Ware nicht gewerblich sondern nur privat nutzen möchten und die Ware keinen Verboten oder Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen unterliegen.

Einfuhrbestimmungen in Deutschland: Das Problem mit der Menge
Viele Reisende verfolgen jedoch das Prinzip des Hamsters: Jede Menge Ware bunkern für schlechte Zeiten. Doch genau da wird den Reisenden ein Strich durch die Rechnung gemacht. Sobald eine gewerbliche Nutzung aufgrund der Menge ersichtlich scheint, werden Sie vom Zoll abgestraft. Wenn Sie sich jedoch an die folgenden Richtlinien halten, werden Sie den Zoll problemlos überqueren.

Diese Mengen dürfen Sie mit nach Deutschland nehmen
Vor allem beim Thema Tabakware gibt es immer wieder Ärgernisse bei den Zollkontrollen. Damit Ihnen das nicht passiert, lesen Sie im Folgenden die Mengenangaben, die Sie problemlos nach Deutschland einführen können:

Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Beim Alkohol dürfen Sie folgende Mengen mitnehmen:

Spirituosen 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter

Außerdem dürfen Sie 10kg Kaffee nach Deutschland importieren. Mehr als die oben genannten Mengen dürfen Sie nicht privat nach Deutschland einführen. Sie müssen dem Zoll beweisen, dass Sie die Mengen nicht gewerblich nutzen wollen. Wenn Sie ausländische Ware gewerblich nutzen möchten, dann müssen Sie dies beim Finanzamt melden. Hier wird die Ware vorschriftsmäßig versteuert.