Einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus installieren

Wenn Sie einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus installieren möchten, betrifft dies stets die gemeinsam genutzten Flächen. Daher ist es hier besonders wichtig, alle geltenden Regeln zu beachten.

Informieren Sie sich bei unserem Partner darüber, was Sie beim Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus beachten müssen.

Der Treppenlift stellt für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer ein wichtiges Hilfsmittel dar, um ihre Wohnung zu erreichen. In Mehrfamilienhäusern kann der Einbau jedoch Probleme verursachen. Aus diesem Grund ist es in diesem Fall besonders wichtig, sich genau über die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich zu informieren.

Der Vermieter muss dem Einbau des Treppenlifts zustimmen

Es gibt genaue Vorschriften darüber, welche Rechte und Pflichten der Mieter und der Vermieter bezüglich des altersgerechten Umbaus haben. Grundsätzlich muss dabei der Vermieter die Kosten für die Renovierung übernehmen, er kann diese Investition jedoch durch eine Anpassung des Mietpreises ausgleichen.

Der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus unterliegt jedoch einer anderen Regel. In diesem Fall muss der Mieter alleine für die Kosten aufkommen. Außerdem muss er den Ausbau bezahlen, wenn er den Lift nicht mehr benutzt. Darüber hinaus ist es notwendig, vor der Installation die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Sollte der Mieter jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf den Treppenlift angewiesen sein, darf dieser sie ihm nicht verweigern.

Bei Wohneigentumsgemeinschaften gelten andere Regeln

Etwas komplizierter ist die Sachlage, wenn Sie einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus installieren möchten, bei denen die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Besitzer haben. In diesem Fall muss die gesamte Wohneigentumsgemeinschaft dem Einbau zustimmen.

Doch ist auch in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft nicht vollkommen frei in ihrer Entscheidung. Sollte die Zustimmung ausbleiben, können Sie den Rechtsweg einschlagen und gegebenenfalls die Zustimmung erzwingen. Dabei begutachtet das Gericht zum einen, wie stark der Treppenlift die Miteigentümer beeinträchtigt. Zum anderen berücksichtigt es, wie stark die Behinderung des Betroffenen ist. Wenn der Lift das Treppenhaus nur in geringem Ausmaß blockiert und wenn Ihre Mobilität stark eingeschränkt ist, müssen die Miteigentümer dem Lift zustimmen.

Die Vorschriften zum Brandschutz beachten

Ein wichtiger Punkt besteht darüber hinaus darin, dass der Treppenlift unter keinen Umständen die Bestimmungen zum Brandschutz beeinträchtigen darf. Dies ist selbst dann der Fall, wenn alle Eigentümer dem Lift zustimmen. Besonders wichtig ist es, dass der Einbau des Lifts die Mindestbreite der Treppe nicht beeinträchtigt. Außerdem ist in der Regel eine angemessene Isolation erforderlich.

Selbst wenn alle Parteien im Mehrfamilienhaus mit dem Lift einverstanden sind, veranlasst das Bauamt bei Nichtbeachtung dieser Regel einen Ausbau, sollte es darauf aufmerksam werden. Aus diesem Grund ist es im Zweifelsfall empfehlenswert, vor dem Einbau bei den zuständigen Behörden nachzufragen, wie die entsprechenden Regelungen lauten.

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und einen Treppenlift benötigen, ist der Einbau fast immer möglich. Allerdings müssen Sie dabei die Zustimmung der Eigentümer einholen. In vielen Fällen ist deren Einverständnis jedoch verpflichtend. Sehr wichtig ist es, darauf zu achten, dass der Treppenlift die Bestimmungen für den Brandschutz nicht verletzt.