Es gibt keinen Grund zur Sorge, wenn eine Kündigung im Verein eingeht, weil ein Mitglied in eine weit entfernte Region zieht und weder die Pflichten noch die Rechte wahr nehmen kann, die eine Vereinsmitgliedschaft mit sich bringt. Hier ist der Austritt eine formale Angelegenheit, der ohne Wenn und Aber zugestimmt werden kann. Weiterhin muss der Vereinsvorstand akzeptieren, wenn ein Mitglied aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen vorzeitig kündigt. Schließlich ist der Betroffene aus bestimmten Beweggründen in den Verein eingetreten, beispielsweise um Sport zu treiben oder einem speziellen Hobby nachzugehen.
Sicher gibt es einige Leute, die dem Verein trotzdem treu bleiben und ihren Beitrag als förderndes Mitglied entrichten. Das ist meist in ländlich strukturierten Gegenden der Fall, aber nicht unbedingt die Regel.
Vereinsmitglied kündigen: Auch in Vereinen "menschelt" es
Wenn allerdings der Vereinssegen schief hängt, weil Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern und Vorstand oder bei den Funktionären untereinander herrschen, dann können Kündigungen im Verein zu einer Zerreißprobe werden und das Weiterbestehen eines e. V. in Frage stellen. Kündigt das Mitglied selbst, sollte das Vorstandsteam am besten keine Anstalten machen, um den Austritt zu verhindern, auch wenn die Kündigung formal nicht ganz korrekt sein sollte.
Sind es gleich mehrere Personen, die in der vorgegebenen Kündigungsfrist den Verein verlassen, dann müssen sich die Verantwortlichen eine Strategie überlegen, wie sie den Massenkündigungen Einhalt gebieten können. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, die maximal zwei Jahre beträgt (§ 39 BGB), muss sie auch ohne Begründung angenommen werden.
Wann kann ein Verein einem Vereinsmitglied kündigen?
Querulanten im Verein sind nervig; ein Rauswurf wäre eine Erleichterung. Aber ganz so einfach geht das nicht, selbst wenn die Satzung dies vorsieht. Die außerordentliche Kündigung im Verein stellt sicherlich eine Ausnahmesituation dar und kein Vorsitzender wird zu dieser Maßnahme greifen, wenn sich eine andere Möglichkeit auftut. Gibt es keine Alternative, so muss die außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen und der Grund angegeben werden, der das vorzeitige Beenden der Mitgliedschaft rechtfertigt und nachweist.
Ein Zerwürfnis wegen Meinungsverschiedenheiten reicht nicht aus. Um ein Vereinsmitglied kündigen zu können, müssen schon schwerwiegendere Vergehen vorliegen, die beispielsweise mit einer Straftat einhergehen. Sei es, dass dem Mitglied ein Diebstahl oder eine Unterschlagung nachgewiesen werden kann, Vandalismus oder eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung vom Vereinsmitglied ausgegangen sind.
Soll ein Vereinsmitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, dann ist zu empfehlen, einen Rechtsbeistand um Rat zu fragen. Wenn es wegen einer Vereins-Kündigung zu einem Rechtsstreit kommt, ist das nicht nur nervenaufreibend, sondern kann den Verein wegen möglicher Formfehler auch teuer zu stehen kommen. Gerade dann, wenn Schadensansprüche geltend gemacht werden.
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