Drogen im Verein: Gefahr für minderjährige Mitglieder

Drogen, ob illegal oder legal, gehören erst recht nicht in den Teil Ihres Vereinslebens, in dem minderjährige Mitglieder, aktiv oder passiv, an den Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Achten Sie darauf, dass Erwachsene in diesen Phasen keinen Tabak, Alkohol oder vielleicht sogar illegale Drogen konsumieren. Besonders als Vereinsengagierte haben Sie gegenüber den Kindern und Jugendlichen Ihres Vereins eine große gesellschaftliche und moralische Verantwortung.

Minderjährige Mitglieder Ihres Vereins bedürfen der besonderen Beachtung und des Schutzes Ihrer Gemeinschaft. Die Möglichkeiten der individuellen Entfaltung des Einzelnen in unserer Gesellschaft sind ein hohes Gut, bergen aber aus der menschlichen Schwäche gegenüber dem Maßlosen auch Gefahren.

Eigentlich ungesunde, legal berauschende Stimulanzien wie Tabak und Alkohol mögen für Erwachsene in Maßen genossen ihre Berechtigung haben, in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen müssen Sie auf den Verzicht achten. Ansonsten kann sich für Ihre Jüngsten ein Nachahmungseffekt mit schlimmen persönlichen und gesellschaftlichen Folgen einstellen.

Wie der Pastor schon von der Kanzel zu predigen pflegt: „Wehret den Anfängen.“, ist Prävention vor der unbesonnenen Tat immer das beste Rezept:                                   

Klären Sie in Abständen Ihre Mitglieder und Freunde Ihres Vereins, ob Erwachsene, Kinder, Jugendliche oder Eltern, über den Umgang und die Gefahren mit legalen und illegalen Drogen auf!

Sorgen Sie dafür, dass Tabak und Alkohol nur in den dafür vorgesehenen Bereichen Ihres Vereins und zu den dafür angemessenen Anlässen genossen werden können.  
Illegale Drogen haben diskussionslos auf keiner Vereinsebene etwas zu suchen! 

Ihre jungen Mitglieder schauen zu ihren Bezugspersonen im Verein auf. In einer Zeit der vielen falschen Vorbilder müssen Ihre Nachwuchsverantwortlichen wahre und echte Vorbilder sein, die auch ihre Laster im Griff haben. Dieser Fakt sollte für alle Erwachsenen gelten, die während der Vereinsaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zusammentreffen!   

  1. Schulen Sie Ihre Nachwuchsleiter hinsichtlich der Gefahren und Auswirkungen jedweden Drogenkonsums und -missbrauchs und der Verbindung mit Kindern und Jugendlichen.
  2. Gehen Sie auch auf Medikamentenmissbrauch ein. Illegal zu erreichende physische Leistungssteigerungen oder psychische Stabilitäten im Nachwuchs sind nach dem „Vorbild“ der Großen auch nicht mehr gänzlich auszuschließen.
  3. Informieren Sie alle Mitglieder Ihres Vereins über das Jugendschutzgesetz.
  4. Erlassen Sie Regeln zur Einhaltung dieses Gesetzes in Ihrer Gemeinschaft.
  5. Hängen Sie entsprechende Sichtwerbung und Verbote in Ihren Vereinsräumlichkeiten und -anlagen aus.

Für alle Vereinsengagierten gilt im Umgang mit Kindern und Jugendlichen: „Kommunikation ist alles, weggucken ist nichts.“ 

Klären Sie bemerkten Drogenkonsum oder –missbrauch auffällig gewordener Kinder oder Jugendlicher Ihres Vereins im vernünftigen Gespräch oder in der Gemeinschaft. Manchmal steckt ein Problem in der Person oder im Umfeld dahinter. Auch für soziale Belange haben Sie als Verein da zu sein! Sehen Sie andererseits, beispielsweise bei einem "qualmenden" minderjährigen Mitglied nicht weg. An dieser Stelle sind Sie der falsche erwachsene Kumpel. Und Gleichgültigkeit darf es aus dem Sinn und Zweck des Gemeinschaftslebens nicht geben.
   
Die Behandlung von Problemen mit illegalen Drogen in Ihrem Verein gestaltet sich, da eine strafrechtliche Relevanz dahinterstehen kann, schwieriger. Hier wird unter Umständen professionelle Hilfe (Beratungsstellen, Polizei) vonnöten sein. 

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