Das Wort Doping stammt aus dem Englischen und ist eine Form des Verbs „to dope“. Es bedeutet übersetzt, jemandem Drogen verabreichen. Entsprechend fiel auch der erste Definitionsversuch des Europarates für Doping aus:
Erste Definition von Doping
„Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers als Doping angesehen werden.“
Die Formulierung „abnormal“ ließ bereits damals Schlupflöcher offen. Auch heute würde diese Definition viele Verstöße unberücksichtigt lassen. Beispielsweise ist Eigenblutdoping eine mittlerweile als illegal eingestufte Maßnahme, die von der damaligen Formulierung nicht erfasst wurde. Eigenblut ist nämlich keine körperfremde Substanz.
Doping-Definition der WADA
In Folge dessen musste die Definition erweitert werden. Verboten sind nicht nur Substanzen bzw. die Einnahme verbotener Mittel, sondern auch Methoden zum Zweck der Leistungssteigerung.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur definiert Doping so: „Doping ist das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, deren Metaboliten oder eines Markers in Körperbestandteilen eines Athleten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden.“
Es gibt heute Anti-Doping-Bestimmungen, die genau festhalten, welche Mittel und Methoden als Doping gelten. Diese Liste wird ständig aktualisiert und erweitert.
Bildnachweis: PooMtyKunG / stock.adobe.com