Domain-Verlust: Fehler des Providers kann Schadenersatz rechtfertigen
Lesezeit: < 1 MinuteIn einem solchen Fall verurteilte das Landgericht Frankfurt kürzlich einen Internet-Provider, der die 220 US-Dollar Bereitstellungsgebühr für eine Adresse nicht weiterleitete. Der Inhaber der Domain verlor deshalb die Adresse. Wenig später wurde sie ihm vom neuen Inhaber zum Preis von 2.888 US-Dollar zum Kauf angeboten. Die gezahlte Gebühr und den Rückkaufspreis von 2.888 US-Dollar sprach das Gericht dem geschädigten Provider-Kunden als Schadenersatz zu.
In einem solchen Fall verurteilte das Landgericht Frankfurt kürzlich einen Internet-Provider, der die 220 US-Dollar Bereitstellungsgebühr für eine Adresse nicht weiterleitete. Der Inhaber der Domain verlor deshalb die Adresse. Wenig später wurde sie ihm vom neuen Inhaber zum Preis von 2.888 US-Dollar zum Kauf angeboten. Die gezahlte Gebühr und den Rückkaufspreis von 2.888 US-Dollar sprach das Gericht dem geschädigten Provider-Kunden als Schadenersatz zu.
Verlieren Sie Ihre Internet-Domain, weil Ihr Provider die fällige Gebühr nicht an die Registrierungsstelle weitergeleitet hat, können Sie von dem Provider Schadenersatz verlangen. Den Schaden müssen Sie allerdings eindeutig belegen können.
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