D&O-Versicherung: Achten Sie auf diese Regelungen

Eine D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Unternehmensinhaber und Führungskräfte vor Schadenersatzansprüchen. Da Forderungen zunehmen, auch gegen GmbH-Geschäftsführer und leitende Angestellte, lohnt es sich über einen Schutz des Privatvermögens nachzudenken.

D&O-Versicherung: Wichtige Regelungen, auf die Sie achten sollten

1. Deckung im Innenverhältnis
Eine gute D&O-Versicherung schützt nicht nur im Außen-, sondern auch im Innenverhältnis.

2. Deckungssumme
Setzen Sie die Deckungssumme nicht zu niedrig an. Etwa 10 % der Bilanzsumme oder 50 % der Eigenkapitalquote der GmbH / des Unternehmens sind angeraten.

D&O-Versicherung: Wichtige Regelungen, auf die Sie achten sollten

3. Selbstbehalt ausschließen
Selbstbehalte sind bei einer D&O-Versicherung nur für Vorstände von Aktiengesellschaften vorgeschrieben (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Alle anderen sollten den Selbstbehalt ausschließen.

4. Achtung, "eingeschränkter Eigenschadenabzug"
Eigenschadenklauseln können Selbstbeteiligung nach sich ziehen. Ein Eigenschaden liegt vor, wenn ein Unternehmen, etwa eine GmbH, Ansprüche gegen einen Geschäftsführer geltend macht, der selbst Gesellschafter ist und über eine D&O-Versicherung verfügt. Viele Versicherer schränken den Versicherungsschutz für derartige Fälle ein.

Prüfen Sie die Eigenschadenklauseln verschiedener Versicherungen. Achten Sie auch auf eine hohe Freigrenze, bis zu der die Versicherung den Versicherungsnehmern uneingeschränkten Versicherungsschutz bietet. Manche Versicherungen verzichten sogar komplett auf einen Eigenschadenausschluss.

5. Versicherungsschutz zeitlich ausdehnen
Um Sie wirksam zu schützen, sollte die D&O-Versicherung nicht nur für zukünftige Fälle gelten.

6. Kostenübernahme für vorsorgliche Rechtsberatung
Einige D&O-Versicherungen bieten in einem frühen Risikostadium einen vollwertigen Versicherungsschutz an. Achten Sie darauf und auch darauf, dass Sie beim Rechtsanwalt die freie Wahl haben.