Dividenden von Auslandsaktien: Was müssen Sie bei der Quellensteuer beachten

Wer Dividenden erhält, muss diese versteuern. In Deutschland und den meisten anderen Staaten geschieht dies automatisch über die Quellensteuer. Wer Auslandsaktien besitzt und Dividende erhält, sollte ein paar Dinge kennen und beachten, um nicht zu viele Steuern zu bezahlen.

Wer Dividenden von Unternehmen erhält, die ihren Sitz in Deutschland haben, muss im Prinzip nicht viel tun. Der Fiskus behält automatisch 25 % Abgeltungssteuer auf die Dividendeneinkünfte ein, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie ggf. noch 8 bzw. 9 % Kirchensteuer (beides bezogen auf die 25 % Abgeltungssteuer). So weit, so gut.

Wer Aktien von Unternehmen aus dem Ausland bezieht, sollte einige Dinge wissen, um nicht zu viel Steuern zu entrichten. Denn die Quellensteuer wird, wie der Name schon sagt, unmittelbar an der Quelle erhoben, also z. B. in den USA, wenn das Unternehmen dort seinen Sitz hat. Und dann schlägt auch der Fiskus in Deutschland noch einmal zu, wenn die Dividende in Deutschland gezahlt wird.

Damit diese Art der mehrfachen Besteuerung vermieden wird, gibt es zwischen Deutschland und vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. So besteht die Möglichkeit, die ausländische Quellensteuer zumindest teilweise (i.d.R. mit 15 %) auf die deutsche Abgeltungssteuer anzurechnen. Diese Verrechnung wird im Normalfall durch die Depotbank vorgenommen.

Somit zahlen deutsche Steuerzahler im Idealfall nur die 25 % inländische Abgeltungssteuer zzgl. Soli und Kirchensteuer. Zumindest theoretisch. Denn ist die ausländische Quellensteuer höher als 15 % oder gibt es im Ausland Sonderregelungen, müssen sich die Anleger diesen Teil der Steuer beim ausländischen Fiskus zurückholen. Und das ist nicht immer ganz leicht.

Keine Probleme gibt es derzeit für Anleger, die Aktien z. B. aus Großbritannien, den USA, den Niederlanden, Japan oder Luxemburg besitzen. Die hier erhobenen Sätze können vollständig angerechnet werden.

Anders bei Ländern wie der Schweiz, Österreich, Italien, Finnland, Schweden, Frankreich, Kanada, Dänemark oder Spanien. Diese haben Steuersätze, die 20 – 35 % betragen. Teilweise besteht die Möglichkeit, per Antrag eine Vorabreduzierung des Steuersatzes zu erhalten. Ist das nicht möglich, muss man nachträglich eine Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuern beantragen.

In einigen Länder, etwa der Schweiz, Dänemark oder den Niederlanden, ist das relativ einfach und die Erstattungen gehen schon wenige Wochen nach Antragstellung auf dem Konto ein. In anderen Ländern, etwa Spanien, Italien oder Frankreich, dauert es Monate oder gar Jahre, bis das Geld fließt. Zudem sind das Ausfüllen der Formulare und das Stellen der Anträge bei den zuständigen Finanzbehörden komplizierter.

Aber auch wenn die Rückerstattung Zeit kostet und Arbeitsaufwand bedeutet: Als Anleger sollte man stets eine Erstattung zu viel gezahlter ausländischer Steuern beantragen. Formulare gibt es z. B. hier. Hilfestellung beim Ausfüllen und den Kontakt mit ausländischen Behörden bieten viele Banken, oft allerdings nur auf konkrete Nachfrage und nicht kostenlos.

Die Kosten belaufen sich, abhängig von Institut und Erstattungssumme, etwa auf 15 Euro und aufwärts, und sollten im Vorfeld erfragt werden. Bei Erstattungssummen je Land von unter 200 Euro lohnt sich der Aufwand meist nicht. Dann muss gewartet werden, bis sich die Erstattungserträge über die Jahre auf diesen Wert summieren.

Wichtiger Hinweis: Der Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, kann aber aufgrund des komplexen Steuerrechts keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit erheben und in keinem Fall eine steuerliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Er soll nur die grundlegende Problematik darstellen sowie grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie sich die Steuerlast bei Dividendeneinkünften reduzieren lässt.