Diesen Schutz bewirkt die Verzichtsklausel in der Autoversicherung
Sie glauben, Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt alle, inklusive selbst verursachte Schäden? Falsch! Wenn Sie beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild übersehen und dadurch einen Unfall verursachen, gilt das als grobe Fahrlässigkeit und Ihre Versicherung zahlt wenig oder gar nichts. Es sei denn, Sie haben einen Voll- oder Teilkaskotarif mit der Zusatzklausel: "Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens." Wenn diese Klausel in Ihrer alten Police fehlt, sollten Sie diese nachträglich in Ihren Vertrag aufnehmen lassen. Ihr Beitrag erhöht sich dadurch allerdings.
Die Verzichtklausel greift unter anderem, wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie
- das Tempolimit erheblich überschreiten
- an unübersichtlichen Stellen überholen
- mit leerem Tank auf der Autobahn liegenbleiben
- das Navi während der Fahrt bedienen
- im Handschuhfach nach Papieren suchen
- nach einer heruntergefallenen Zigarette suchen
- den Fahrersitz auf der Autobahn verschieben
- ohne eingelegten Gang und kräftig angezogener Handbremse parken
- einen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mitfahren lassen
- Einfahren in eine überflutete Unterführung
- Nichtbeachten der Höhe eines Tunnels
Die Verzichtklausel greift nicht, wenn Sie einen Unfall verursachen, weil
- Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
- Ihr Auto durch Eigenverschuldung gestohlen wurde
Ist Alkohol im Spiel, kürzt die Kaskoversicherung die Zahlung in der Regel bei 0,7 bis 1 Promille um 75 bis 80 Prozent, ab 1,1 Promille um 100 Prozent.
Wird Ihr Auto gestohlen, weil Sie es nicht abgeschlossen haben, Sie den Schlüssel irgendwo liegen lassen oder diesen in Ihre Jackentasche gesteckt haben und die Jacke in einer Kneipe, einem Café, Restaurant oder im Fitnessclub etc. außer Sichtweite aufhängen, erhalten Sie von der Versicherung 25 bis 90 Prozent weniger.
Bitte beachten Sie: Wenn ein Schaden eintritt, müssen Sie diesen innerhalb einer Woche der Versicherung melden. Falls nicht, handeln Sie grob fahrlässig und die Klausel greift nicht.
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