Diese 6 genialen Tipps ersparen Ihnen Zoll und Importsteuern

Wenn Sie Ihr Wunschprodukt in einem ausländischen Online Shop gefunden haben, ist ein Blick auf die weiteren Kosten ratsam, denn der Versand aus fremden Ländern kann häufig teuer werden. Im folgenden Artikel erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Zoll- und Importsteuern sparen können, damit sich der Einkauf in einem ausländischen Online Shop auch wirklich für Sie lohnt.

Tipp 1 – Warenwert beachten

Bestellungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro werden lediglich mit einer Einfuhrsteuer belastet, die sich nach den deutschen Richtlinien in Bezug auf die Umsatzsteuer richtet. Sobald der Warenwert allerdings über 150 Euro liegt, müssen Sie zusätzlich Zollgebühren zahlen. Häufig wird hierbei der pauschalisierte Abgabesatz zugrunde gelegt, bei dem Sie Gebühren in Höhe von 17,5 Prozent zahlen müssen.

Tipp 2 – der Sitz des Händlers und weitere Informationen

Ob Sie tatsächlich Einfuhrabgaben zahlen müssen, hängt also von der Höhe Ihrer Bestellung ab. Auch der Sitz des Verkäufers spielt dabei eine Rolle. Bestellungen innerhalb der Europäischen Union sind dabei am unkompliziertesten für Sie, denn Waren die aus EU-Staaten stammen, sind weder mit Zoll noch Steuern behaftet. Davon ausgenommen sind allerdings Tabakwaren und alkoholische Getränke.

Wenn Sie in einem Online Shop bestellen, der sich nicht in der EU befindet, fallen in jedem Fall weitere Kosten an. Liegt der Warenwert bei bis zu 22 Euro, sind sie allerdings von Zoll und Steuern befreit.

Tipp 3 – Ware innerhalb der EU-Staaten selbst einkaufen und importieren

Wenn Sie innerhalb der EU reisen und die Waren selbst einführen, können Sie dies ebenfalls tun, so lange Sie bestimmte Mengen nicht überschreiten, da sie nur für den privaten Gebrauch gelten. Werden die Waren hingegen versandt, gelten diese Freigrenzen nicht mehr. Kaffee, Zigaretten und alkoholische Getränke sind dennoch Stolperfallen in Bezug auf den Zoll, wenn diese innerhalb der EU eingekauft werden. Private Geschenke außerhalb der EU unterliegen einer zollfreien Grenze von bis zu 45 Euro. Darüber hinaus müssen Importsteuern gezahlt werden.

Tipp 4 – Warenwert unter 700 Euro

Sollte der Warenwert unter 700 Euro liegen, haben Sie die Möglichkeit pauschalisierte Importsteuern zu zahlen. Falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder Sie den Pauschalbetrag ablehnen, werden die Importsteuern nach dem Zolltarif berechnet. In diesem Fall kommt es zur einzelnen Berechnung jeder Abgabenart. Kaufen Sie Tabak, zahlen Sie Tabaksteuer, Importsteuern und die Gebühren für den Zoll.

Die Höhe der einzelnen Gebühren und Importsteuern hängt vom Zollwert, der Beschaffenheit und der Art der Ware ab. Der aktuelle Steuersatz für Importsteuern liegt bei 19 Prozent. Für Bücher oder Lebensmittel zahlen Sie einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von sieben Prozent.

Tipp 5 – richtige Produkte kaufen und Importsteuern sparen

Der Zollsatz ist abhängig von den jeweiligen Produkten. Kaufen Sie Schmuck, liegt er bei 2,5 Prozent, bei Textilien wiederum liegt der Satz bei 12 Prozent. Erwerben Sie hingegen Laptops liegt der Satz bei erstaunlichen 0 Prozent.

Speziell wird es beim Kauf von Fahrrädern aus China. Hier betragen die Kosten für den Zoll stolze 48,5 Prozent. Dafür gibt es eine spezielle Bezeichnung, nämlich Antidumpingzoll. Falls die erhobene Gebühr jedoch unter fünf Euro fällt, entfällt auch die Zahlung.

Tipp 6 – Kosten sparen mit Zollpräferenzen

Es gibt viele Länder, bei welchen die EU beim Import Zollpräferenzen gewährt. Hier liegt der Abgabensatz bei 15 und nicht wie üblich bei 17,5 Prozent. Zu diesen Ländern gehören alle EFTA-Staaten, nämlich die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sowie Algerien, Ägypten, Israel, die Türkei oder Marokko.