Diebstahl aus Auto: Diese Versicherungen zahlen

Smartphones, Laptops oder teure Kleidung: Was in manchem geparkten Auto zurückgelassen wird, lässt Ganovenherzen höher schlagen. Wenn dann nach einem Einbruch die Frage auftaucht, ob das "die Versicherung" zahlt, denken die meisten an die Kasko-Police fürs Auto. Noch am ehesten bestehen allerdings Chancen, unter bestimmten Bedingungen Ersatz von der Hausratversicherung zu bekommen.

In der Teil- oder Vollkaskoversicherung fürs Auto ist Diebstahl eines der versicherten Risiken. Deshalb besteht häufig das Missverständnis, eine Kaskoversicherung leiste ebenfalls bei einem Diebstahl von Sachen aus dem Auto. Versichert sind aber nach den üblichen Bedingungen neben dem Fahrzeug selbst nur im "Fahrzeug eingebaute, unter Verschluss verwahrte oder am Fahrzeug befestigte Fahrzeugteile". Fahrzeug-Zubehör wiederum ist nur versichert, wenn es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient.

"Sollte also ein Einbrecher Gefallen am Lenkrad finden, es ausbauen und mitnehmen, wäre das ein Fall für die Kaskoversicherung", sagt Armin Eckert von der Gothaer Versicherung. Wenn hingegen die Tür aufgebrochen wird und der Laptop vom Beifahrersitz verschwindet, kann der Versicherungsnehmer nichts von der Kaskoversicherung erwarten. Ob zumindest die Einbruchsschäden am Auto erstattet werden müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten und hängt unter anderem davon ab, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestand.

Die Hausrat-Police bietet eine "Außenversicherung"

An die Hausratversicherung denken vermutlich nur die Wenigsten, wenn das Auto aufgebrochen wurde und Sachen verschwunden sind. Je nach Vertrag und Gesellschaft lässt sich "Diebstahl aus verschlossenen Kfz" mitversichern oder ist bereits mitversichert, oft allerdings mit geringen Maximalentschädigungen von z. B. 1.000 Euro.

Aber selbst ohne diese Klausel gibt es unter Umständen Ersatz von der Hausratversicherung. Das Stichwort heißt "Außenversicherung". Außerhalb des "Versicherungsortes", also der Wohnung, besteht begrenzter Versicherungsschutz von meist zehn Prozent der Versicherungssumme.

Voraussetzungen für einen versicherten Einbruchdiebstahl

Die Voraussetzungen für einen versicherten Einbruchdiebstahl lauten im Zusammenhang mit Kfz-Aufbruch: Es muss entweder in ein Gebäude eingebrochen oder in einem Gebäude ein Behältnis aufgebrochen werden. Als das "Behältnis" wertete schon vor vielen Jahren das Oberlandesgericht Hamm das Auto selbst; das "Gebäude" wiederum könne ein Parkhaus sein, sofern die Zugänge und Zufahrten durch Tore und Türen verschlossen werden können (OLG Hamm, Az. 20 U 109/91).

Im Parkhaus gilt Auto als Behältnis

Wird ein Auto auf der Straße aufgebrochen oder auf einem frei zugänglichen Hof, greift die "Außenversicherung" der Hausrat-Police somit nicht – stand das Auto indes in einem gesicherten Parkhaus, sind die Voraussetzungen erfüllt, dass der gestohlene Hausrat ersetzt wird.

Bleibt allerdings noch eine Hürde: Wer geradezu eine Einladung für Einbrecher ausspricht und wertvollen Hausrat sichtbar im Auto liegen lässt, muss damit rechnen, dass die Entschädigung zumindest gekürzt wird – wegen grober Fahrlässigkeit. Wie bei der Kaskoversicherung gilt: Das Auto ist kein Tresor, wertvolle Sachen sollten generell nicht zurückgelassen werden.