Die zeitliche Aufnahme neuer Mitglieder

Zur Aufnahme neuer Mitglieder in Ihren Verein bedarf es eines zeitlichen Rahmens. Ab wann ist ein Interessent Mitglied? Wie lange kann sich ein „Neuling“ Zeit lassen, um eine Mitgliedschaft zu beantragen? Und wie lange kann sich Ihre Gemeinschaft Zeit lassen, eine gewünschte Mitgliedschaft zu befürworten oder abzulehnen?

Die Beantwortung der Fragen zur zeitlichen Aufnahme neuer Mitglieder halten die Satzung und die entsprechenden Ordnungen Ihres Vereins bereit. Bei einer Vereinsgründung müssen Sie darauf achten, dass der Punkt Mitgliedschaft in Ihren Rechtsgrundsätzen konkret und unmissverständlich benannt wird. Anhand dieser Grundlagen müssen alle Aufnahmewünsche in Ihrem Verein gleichberechtigt behandelt werden.

Ihr Verein darf die Voraussetzungen des Erwerbs einer Mitgliedschaft frei festlegen. Das Privileg der Vereinsfreiheit wird durch Artikel 9 des Grundgesetzes geprägt. Bei gesetzlichen Verboten, Sittenwidrigkeiten und Verstößen gegen die Grundsätze von Treue und Glauben tritt dieses Recht aber außer Kraft.  

Sie können also auch den zeitlichen Rahmen der Aufnahme eines neuen Mitglieds in Ihren Verein selbst bestimmen.    

In Ihrer Satzung und Beitragsordnung stehen neben den allgemeinen, vereinsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zur Erfüllung und Durchführung einer Mitgliedschaft auch die zeitlichen Vorgaben, vom erstmaligen Anfragen eines Vereins-Interessierten bis zur beschlossenen und beglaubigten Aufnahme eines neuen Mitgliedes. 

Geben Sie Neulingen eine „Schnupperzeit“ zum Kennenlernen und Vertrauen schaffen in Ihrem Verein. Die schnelle Konfrontation mit einer Mitgliedschaft baut Zwänge auf und schreckt Interessenten meist gleich wieder ab.

Besonders bei Kindern und Jugendlichen müssen Sie behutsam vorgehen. Junge Menschen sind immer auf der Suche nach Neuem, sind schnell zu begeistern und verlieren schnell wieder die Lust an angefangenen Aktivitäten.     

Erwachsene sollten nach vier Wochen, Kinder und Jugendliche nach acht Wochen zu erkennen geben, ob Sie sich Ihrer Gemeinschaft anschließen wollen. Längere Wartezeiten sollten Sie ausschließen, da sich bei der Aktivitätenbeteiligung von Nicht-Mitgliedern für Ihren Verein Versicherungsprobleme auftun können. 

Danach sollte es schnell gehen. Wem Ihre Gruppierung nicht zusagt, soll seiner Wege gehen und der ernsthaft Interessierte erhält das Aufnahmeformular Ihres Vereins. Nach dem wahrheitsgemäßen Ausfüllen, mit den für den Verein wichtigen persönlichen Angaben und der Einreichung entscheidet satzungsgemäß Ihre Vereinsführung oder der Vereinsrat über die Aufnahme eines neuen Vereinsmitgliedes. 

Auch hier sollten Sie zügig vorgehen und dem neuen Mitglied zum nächsten Ersten des Monats „grünes Licht“ geben. Denn Ihre Gemeinschaft braucht:

  1. Aufnahmebeiträge
  2. Mitgliedsbeiträge
  3. Entlastung durch den Versicherungsschutz für Mitglieder
  4. Bei Sportvereinen die Vollmitgliedschaft, um den gebrauchten „Neuen“ regulär an Aktivitäten teilnehmen lassen zu können.    

Ein längeres Wartenlassen oder Hinhalten bis zur Entscheidung zerstört das junge, zarte Pflänzchen namens Vertrauen und vertreibt unter Umständen eines oder mehrere Ihrer dringend benötigten neuen Mitglieder.     

Einer der obersten ehrenamtlichen Gemeinschaftsgedanken lautet:  "GLEICHES RECHT FÜR ALLE!"