Doch auch Versicherungen können sich nicht alles erlauben. Sollten Sie den berechtigten Verdacht haben, dass Ihnen die Versicherung eine Leistung im Schadensfall vorenthält, können Sie sich in letzter Instanz auch an die Versicherungsaufsicht (BaFin) wenden. Die Grundlage hierfür stellt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dar.
Die Aufgaben der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist der oberste Hüter über die Arbeit aller Versicherungsunternehmen (ausgenommen: Sozialversicherungen wie Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung).
Sie überwacht unter Anderem:
- wie die Versicherungen die gezahlten Beiträge verwenden
- das die Leistungen durch die Versicherer auch erbracht werden können
- die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen
- die Zulassung einer Versicherung
Verstöße melden
Sollte sich ein Versicherer nicht an die vertraglich zugesicherten Bedingungen halten, können Sie natürlich mahnen. Dabei sollten Sie sich stets korrekt auf die Punkte in Ihren Vertrag beziehen. Wenn das Unternehmen auch nach mehrmaligem berechtigtem Mahnen die Leistungen verweigert, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.
Die Möglichkeiten der BaFin
Die Aufsichtsbehörde kontrolliert zwar selbst in regelmäßigen Abständen das Handeln der Versicherer, sie ist aber auch auf die Öffentlichkeit angewiesen. Treten Missstände auf, müssen diese auch angezeigt werden. Die BaFin trägt diese zusammen und handelt auch im Rahmen der weitreichenden Möglichkeiten des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Dazu gehört:
- Neubesetzung wichtiger Posten, wie Aufsichtsrat und Vorstand, durch Sonderbeauftragte
- Entzug der Erlaubnis zum Versicherungsbetrieb
Durch diese teilweise gravierenden Maßnahmen sollen Missstände wirkungsvoll und zum Wohle der Versicherten beseitigt werden.
Besonders häufig ermahnt: Lebensversicherungen
Die meisten Beschwerden in der jährlich erhobenen Beschwerdestatistik der BaFin werden über Lebensversicherungen eingereicht. Da es hier meist um höhere Versicherungssummen geht, verweigern Versicherer oft die Zahlung unter Angabe von teils fragwürdigen Klauseln im Vertrag. In der Statistik folgen private Krankenversicherungen und KFZ Haftpflicht-Versicherungen.
Wehren Sie sich
Scheuen Sie also nicht den Kontakt zur BaFin. Die Beschwerden und Anschuldigungen werden zusammengetragen. Je mehr Fälle über eine Versicherung bekannt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsaufsicht in diesem Fall auch tätig werden kann und wird.