Die Süddeutschen Leitlinien zum Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt wurden 2010 angepasst

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Änderungen an den Süddeutschen Leitlinien (SüdL) zum Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zum 1. Januar 2010 bekannt gegeben. Das OLG Stuttgart wendet die Süddeutschen Leitlinien zur Festsetzung des Ehegattenunterhalts und Kindesunterhalts sowie zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen von Mutter/Vater aus Anlass der Geburt an.

Anpassung der Süddeutschen Leitlinien an Düsseldorfer Tabelle 2010
Die Anpassung der Süddeutschen Leitlinien für den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt wurde durch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 erforderlich.

Die Süddeutschen Leitlinien sind kein Gesetz
Die Süddeutschen Leitlinien für den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sind kein Gesetz. Es handelt sich bei den Süddeutschen Leitlinien auch nicht um verbindliche Rechtsvorschriften. Vielmehr verwenden die Gerichte die Süddeutschen Leitlinien als Orientierungshilfe für die Bemessung von Unterhaltsansprüchen, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Gesetz lässt dem Richter bei der Bemessung des Ehegatten- und Kindesunterhalts wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe – wie zum Beispiel "angemessener Unterhalt" – einen relativ großen Ermessensspielraum. Die Süddeutschen Leitlinien bezwecken daher eine möglichst gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte. Hierdurch gewähren die Süddeutschen Leitlinien Beratungssicherheit, da die Rechtsprechung berechenbarer und durchschaubarer wird.

Die Süddeutschen Leitlinien regeln Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
Die Süddeutschen Leitlinien enthalten unter anderem Regeln dazu, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, was davon abzuziehen ist und welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen selber verbleiben muss. Ferner regeln die Süddeutschen Leitlinien welchen Bedarf Unterhaltsberechtigte haben und wie in sogenannten Mangelfällen zu verfahren ist, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht.

In die Süddeutschen Leitlinien wurde hierzu die Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet, die bundesweit von den Gerichten zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird.

Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte erstellt jeweils eigene Leitlinien zur Bemessung von Unterhaltsansprüchen. Die Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich allerdings bereits seit 2002 auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien.