Die Rechte und Pflichten von Kassenprüfern im Verein

Eine ordnungsgemäße Buchführung im Verein ist neben der Organisation der Vereinsaktivitäten das A und O für den Fortbestand einer als gemeinnützig anerkannten Organisation. Den Kassenprüfern kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, die Kasse, besser gesagt, die Buchführung, zu prüfen. Sie haben besondere Rechte, aber auch Pflichten.

Schon bei der Wahl der Kassenprüfer ist darauf zu achten, dass sie von allen Vereinsmitgliedern akzeptiert und geachtet werden. Umstrittene Revisoren, die nicht den Rückhalt aller haben, können die ihnen zugeordneten Aufgaben nicht pflichtgemäß erfüllen. Entweder werden sie bei ihrer Arbeit blockiert oder sie sind in der Tat nicht geeignet für eine Vertrauenstellung dieser Art, die Sorgfalt und Kompetenz erfordert. Nicht jedes Vereinsmitglied kann diesen Anspruch erfüllen.  

Grundkenntnisse der kaufmännischen Buchführung wünschenswert

Kassenprüfer, auch Revisoren genannt, sollten zumindest die wichtigsten Grundlagen einer kaufmännischen Buchführung kennen. In Vereinen, wo es unterschiedliche Abteilungen gibt oder sogar eine umsatzsteuerpflichtige Bewirtschaftung in einem Vereinsheim erfolgt, erfordert die Kassenprüfung mehr Aufwand und Kenntnisse im Finanzwesen als in einem kleinen Verein, wo wenig Geld bewegt wird.

Dennoch ist eine Kassenprüfung  bei einer kleinen Organisation mit wenigen Mitgliedern ebenso verantwortungsvoll wie bei einem mitgliederstarken Verein mit vielfältigen Aktivitäten. Die Kassenprüfer erhalten besondere Rechte, wie zum Beispiel einen lückenlosen Einblick in die Buchhaltung und die Maßgabe, alle Auskünfte einzuholen, die für eine Kassenprüfung nötig sind. Sie haben aber auch Pflichten. Ihre Tätigkeit ist rein ehrenamtlich.

Vor jeder Hauptversammlung eine Kassenprüfung

Grundsätzlich sollte vor jeder Hauptversammlung der Finanzbericht des geschäftsführenden Vorstandes geprüft werden. Vorgetragen wird er in der Regel vom Schatzmeister, der auch für die Buchführung zuständig ist. Bei besonders großen Vereinen gibt es einen eigenen Geschäftsführer, der – sofern es hauptamtliche Mitarbeiter gibt – die operativen Dienste eines Vereins organisiert und verwaltet.

Die Revisoren haben die Pflicht, eine solide Kassenprüfung vorzunehmen und nicht nur die Zahlen zu addieren, mit den Belegen zu vergleichen und sie abzuhaken. Sie müssen eine vorbereitende Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der dem Geschäftsbericht zugrunde liegende Geschäftsvorgänge im Verein vornehmen. Je nach der Größe des Vereins wird hier oft nur eine stichprobenartige Kontrolle möglich sein.

Schon deshalb ist es von Bedeutung Kassenprüfer zu wählen, die Ahnung von der Materie haben und Unregelmäßigkeiten auf den ersten Blick erkennen. Es sollten auch immer zwei Revisoren gewählt werden, da dies den Prüfungsablauf beschleunigt und sich die beiden Personen außerdem gegenseitig auf die Finger schauen.

Die Haftungsfrage bei Unregelmäßigkeiten

Obwohl sie eine gewisse Verantwortung bei der Überprüfung des Kassenberichts haben, müssen Revisoren nur in Ausnahmefällen damit rechnen, für Unregelmäßigkeiten haftbar gemacht zu werden. Sie kontrollieren die Unterlagen, die ihnen vom Vorstand vorgelegt werden. Der Umfang vieler Geschäftsberichte lässt es oft gar nicht zu, alles akribisch genau zu prüfen. Wenn man Revisoren überhaupt eine gewisse Verantwortung anlasten will, müsste ihnen zumindest Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Aber auch das ist nicht unbedingt ein Grund, Kassenprüfer vor den Kadi zu zerren.  

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wenn ein Kassenprüfer einen fragwürdigen Buchungsvorgang bewusst ignoriert, könnte eine Haftung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) in Frage kommen, insbesondere dann, wenn aufgrund des manipulierten Kassenberichts eine Entlastung des Vorstands erteilt wird. Das würde die Regressansprüche des Vereins gegenüber dem Vorstand vereiteln. Dann könnten die Kassenprüfer in die Pflicht genommen werden, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die Rechtslage ist sehr kompliziert, denn die Mitgliederversammlung kann auch trotz mangelhaftem Geschäftsbericht dem Vorstand Entlastung erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fehler erkennbar waren und nicht wissentlich vertuscht wurden.

Die Kassenprüfung ist eine wichtige, ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein. Lesen Sie hierzu auch folgenden Artikel:
Kassenprüfung im Verein ist Vertrauenssache