Die ergänzende bilanzierte Diät – was versteht man darunter?

Was man über die bilanzierte Diät wissen muss

  • Nahrungsmittel, die Bestandteil von ergänzenden bilanzierten Diäten sind, sind Lebensmittel und keine Arzneimittel.

    Die ergänzende bilanzierte Diät hat den Zweck den Menschen zu ernähren und gehört deshalb nicht zu den Arzneimitteln. Denn Arzneimittel dienen dazu, Krankheiten zu lindern oder zu heilen, während die ergänzende bilanzierte Diät den Zweck hat, die Erkrankung die behandelt wird, ernährungsmedizinisch zu optimieren und zu unterstützen.

  • Diese Diät ist ein diätisches Lebensmittel.

    Eine solche ergänzende bilanzierte Diät ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient ein "besonderes Ernährungsbedürfnis" aufweist. Das bedeutet, dass eine Krankheit, bzw. ein krankhafter Zustand vorliegen muss, welcher über die Ernährung beeinflussbar ist. Solche besonderen Bedürfnisse weisen beispielsweise Diabetiker auf. Außerdem gilt, dass sich die ergänzende bilanzierte Diät deutlich unterscheiden muss von dem, was täglich verzehrt wird, damit der diätische Charakter hervorgehoben wird.

Ein weiterer Name für die ergänzende bilanzierte Diät ist auch "Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke". Sie wurde im Jahr 2001 in die deutsche Diätverordnung als neue Produktkategorie aufgenommen.

Für wen ist die bilanzierte Diät geeignet?

Entwickelt wurde diese Diät für Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Erkrankung eine ganz individuelle Anforderung haben, an die Nährstoff- und/oder Energiezufuhr.

Die ergänzende bilanzierte Diät ist im Gegensatz zur vollständig bilanzierten Diät so konzipiert, dass die Präparate, die als ergänzende bilanzierte Diät ausgezeichnet sind, zusätzlich zu der normalen Ernährung verzehrt werden, damit der Nährstoffbedarf des Erkrankten komplett gedeckt wird.

Eine Erkrankung wird mit Hilfe der ergänzenden bilanzierten Diät über die Ernährung positiv beeinflusst und behandelt. Jedoch bevor diese Diät eingesetzt wird, muss belegt werden, dass der Patient daraus einen Nutzen zieht. Diese Diät kann als Ergänzung herkömmlicher Arzneimittel angesehen werden, allerdings keinesfalls als Ersatz. Diese Diät dient nur der Unterstützung und der Optimierung des medizinischen Therapiekonzepts und wird stets nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt. Weil die bilanzierten Diäten vom Grund her und rechtlich gesehen als Lebensmittel eingestuft werden, sind sie nicht verschreibungspflichtig. Daher sind sie frei erhältlich. Der Grund liegt darin, dass sie kein gesundheitliches Risiko darstellen.

Kurz zusammengefasst

Mit einer ergänzend bilanzierten Diät ist es möglich, den Nährstoff- und Energiebedarf gezielt zu decken. Gerade Menschen, die an Erkrankungen leiden, die begleitet werden von einem Mangel oder aber von einem erhöhten Bedarf an ganz bestimmten Nährstoffen, werden mit der ergänzend bilanzierten Diät "behandelt". Diese Diät zielt ganz genau darauf ab, den jeweiligen Bedarf zu decken und ganz gezielt auszugleichen, wenn das nicht durch die normale Nahrungsaufnahme möglich ist.

Fazit ist, die ergänzend bilanzierte Diät führt dem Körper alle wichtigen Nährstoffe zu, zusätzlich zur normalen Ernährung.