Der Zoll in der Republik Kongo

Wenn man ein Land wie die Republik Kongo besuchen möchte, sollte man sich vorher ganz genau über die Regelungen für den Zoll informieren. Wird man nämlich in der Flughafenkontrolle mit Gegenständen erwischt, die nicht eingeführt werden dürfen, kann das schnell zu langen Verzögerungen bei der Einreise führen.

Die Zollbestimmungen in der Republik Kongo müssen Sie besonders ernst nehmen. Während bei einigen Verstößen lediglich finanzielle Aufwendungen entstehen, können andere Verstöße langwierige Behördenkontakte nach sich ziehen. Die Regelungen für den Zoll bei der Einreise in die Republik Kongo sind relativ streng und sollten dringend beachtet werden.

Zigaretten, Alkohol und Parfum am Zoll
Es gelten klare Regeln am Zoll: Jede Person ab 18 Jahren darf 100 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 500 g Tabak in die Republik Kongo einführen. Zudem darf jede dieser Personen einen Liter alkoholische Getränke einführen.

Die Definition der geringen Mengen Parfüm, die eingeführt werden dürfen, ist sehr schwammig formuliert. Es empfiehlt sich, wenn überhaupt, lediglich ein einzelnes und in Gebrauch befindliches Parfüm pro Person im Reisegepäck mitzunehmen.

Elektrische Geräte durch den Zoll bringen
Alle Touristen und Personen, die sich nur auf der Durchreise in der Republik Kongo befinden, dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs mit sich führen, ohne sie beim Zoll deklarieren zu müssen. Allerdings gilt dies nicht ausnahmslos für alle Gegenstände.
Eingegrenzt wird die Regelung durch CD-Player, Kassettenrekorder, Radios oder Geschenke. Grundsätzlich müssen zumindest die letztgenannten Gegenstände – auch wenn sie sich im persönlichen Gebrauch befinden – bei der Einfuhr verzollt werden. Für die Einfuhr von Laptops etc. empfiehlt sich kurz vor Einreise eine Informationseinholung, da sich hier häufiger Abweichungen von den ursprünglichen Regelungen am Zoll ergeben.

Deklaration von Waffen am Zoll
Für Schusswaffen und Munition gelten in der Republik Kongo gesonderte Regelungen für die Einfuhr und den Zoll. In jedem Falle wird ein Waffenschein gefordert, um die Waffen einführen zu dürfen. Außerdem ist für Waffen und Munition eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die dann, wenn diese Gegenstände zu Safarizwecken eingeführt werden sollen, sinnvollerweise über den Anbieter der Safaritour abgewickelt werden sollte.