Jeder hat wahrscheinlich schon einmal vom Taschengeldparagraphen gehört. Gerade Eltern mit minderjährigen Kindern sollten bei diesem Begriff hellhörig werden. Doch was ist der Taschengeldparagraph eigentlich genau und was verbirgt sich hinter diesem Wort?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in §110 festgehalten, was Kinder mit ihrem Taschengeld machen dürfen und was nicht. Denn nicht jeder Einkauf darf von einem minderjährigen Kind getätigt werden.
Taschengeldparagraph gilt für Kinder zwischen sieben und 17
Der Taschengeldparagraph legt fest, was Kinder im Alter von sieben bis 17 Jahren von ihrem Taschengeld kaufen dürfen. Unter sieben Jahren gilt ein Kind als noch nicht geschäftsfähig, das heißt der Kauf, wenn ein Kind mit beispielsweise sechs Jahren ihn dann trotzdem durchführt, ist nicht zwangsläufig gültig. Wenn Eltern mit dem Kauf ihres Kindes nicht zufrieden sind, können sie den gekauften Gegenstand zurückbringen, ohne, dass es besonderer Begründungen bedarf.
Bezahlt ein Kind, das älter ist als sechs, also mindestens sieben Jahre alt, Einkäufe von seinem Taschengeld, das ihm seine Erziehungsberechtigten zur Verfügung stellen, so sind diese Einkäufe gültig. Laut BGB steht das Geld, dass die Eltern ihren Kindern als Taschengeld geben, den Kindern zur freien Verfügung, weshalb sie davon auch, zumindest was kleinere Sachen angeht, kaufen können was sie wollen. Ob Süßigkeiten, Bücher, Zeitschriften oder Spielsachen, zwischen dem siebten und dem siebzehnten Lebensjahr gelten Kinder als eingeschränkt geschäftsfähig.
Taschengeldparagraph birgt Ausnahmen
Allerdings gibt es auch Dinge, die Kinder nicht alleine kaufen dürfen. So ist es zum Beispiel für ein minderjähriges Kind nicht möglich, schriftliche Verträge oder Verpflichtungen abzuschließen. Zeitungsabonnements, Handyverträge oder Kredite dürfen Kinder, die jünger sind als 18 Jahre, nicht abschließen. Hierfür bräuchten sie eine Einwilligung der Eltern.
Auch der Kauf von Alkohol, Zigaretten und Waffen ist für Kinder unter 18 verboten. Für den Kauf von großen und teuren Gegenständen wie einem Fernseher oder einem Computer wird ebenfalls eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt, hier greift der Taschengeldparagraph nicht. Dieser bezieht sich nur auf Einkäufe, die im Rahmen des Taschengeldes liegen.
Auch die Verkäufer werden durch den Taschengeldparagraphen geschützt
Im Taschengeldparagraph, der in Österreich auch Wurstsemmelparagraph genannt wird, ist allerdings nicht festgelegt, bis zu welcher Höhe minderjährige Kinder genau einkaufen dürfen. So kann es sein, dass ein Verkäufer skeptisch nachfragt, wenn eine 10-jährige CDs für 60 Euro kauft und eine Erlaubnis der Eltern sehen will. Die Höhe des Taschengeldes steht schließlich den Eltern frei.
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Unrechtmäßig getätigte Käufe des Kindes können von den Eltern rückgängig gemacht werden. Der Verkäufer muss die Waren dann zurücknehmen. Durch den Taschengeldparagraphen ist aber auch der Verkäufer geschützt, schließlich wäre sonst auch jeder kleine Einkauf durch minderjährige Kinder rechtens nicht gültig und könnte theoretisch jederzeit von den Eltern reklamiert werden.
Auch die Verkäufer werden durch den Taschengeldparagraphen geschützt
Im Taschengeldparagraph, der in Österreich auch Wurstsemmelparagraph genannt wird, ist allerdings nicht festgelegt, bis zu welcher Höhe minderjährige Kinder genau einkaufen dürfen. So kann es sein, dass ein Verkäufer skeptisch nachfragt, wenn eine 10-jährige CDs für 60 Euro kauft und eine Erlaubnis der Eltern sehen will. Die Höhe des Taschengeldes steht schließlich den Eltern frei.
Unrechtmäßig getätigte Käufe des Kindes können von den Eltern rückgängig gemacht werden. Der Verkäufer muss die Waren dann zurücknehmen. Durch den Taschengeldparagraphen ist aber auch der Verkäufer geschützt, schließlich wäre sonst auch jeder kleine Einkauf durch minderjährige Kinder rechtens nicht gültig und könnte theoretisch jederzeit von den Eltern reklamiert werden.