Der MDK vergibt jetzt Schulnoten für Pflegeheime

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen soll verbessert werden. Aus diesem Grund wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Zukunft Schulnoten für die verschiedenen Einrichtungen vergeben. Von diesem Schulnotensystem erhofft der MDK sich eine höhere Transparenz.

MDK vergibt Schulnoten
Der MDK wird die Einrichtungen mit Schulnoten von „sehr gut" bis „mangelhaft" bewerten. Darauf einigten sich die Vertragspartner nach § 113 SGB XI am 11. November 2008. Sie beschlossen die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. l a Satz 6 SGB XI.

5 Bereiche werden geprüft und bewertet
Die Prüfung und Bewertung soll sich auf 5 Qualitätsbereiche beziehen. Diesen Bereichen ist eine unterschiedliche Anzahl von Beurteilungskriterien zugeordnet:

  1. Pflege und medizinische Versorgung (35 Kriterien)
  2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (10 Kriterien)
  3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10 Kriterien)
  4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9 Kriterien)
  5. Befragung der Bewohner (18 Kriterien)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll ab Januar 2009 auf Basis dieser Kriterien nach und nach die stationären Pflegeeinrichtungen prüfen.

Hinweis
Den vollständigen Kriterienkatalog finden Sie unter http://www.gkv-spitzenverband.de/

Alle Bewertungen werden veröffentlicht
Der MDK vergibt zunächst für jedes Kriterium in den einzelnen Qualitätsbereichen eine eigene Bewertung mit Noten von „sehr gut" (1) bis „mangelhaft" (5). Dann bekommt jeder Bereich eine Note, die sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen seiner Kriterien ergibt. Für die Bereiche 1 bis 4 wird zusätzlich der Durchschnitt als Gesamtnote ausgewiesen.

Veröffentlicht wird bundesweit nach gleichen Regeln
Sobald 20 % der stationären Pflegeeinrichtungen eines Bundeslandes bewertet wurden, sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. Verantwortlich für die Veröffentlichungen sind die Landesverbände der Pflegekassen. Die Veröffentlichung soll durch das Internet geschehen und durch Aushang in den Einrichtungen an gut sichtbarem Ort.