Den Vereinszweck richtig definieren

Jeder Verein benötigt für die Eintragung in das Vereinsregister einen Vereinszweck. Mit der Eintragung in das Vereinsregister ist der Verein rechtsfähig und zählt zudem noch zu den Idealvereinen. Worauf müssen Sie dabei achten?

Wozu gibt es einen Vereinszweck?

Ideell gesehen ist der Vereinszweck viel mehr als nur die Möglichkeit, eine Rechtsfähigkeit zu bekommen. Im Übrigen ist dies auch nur bei nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben notwendig. Der Vereinszweck beschreibt den gemeinnützigen Zweck, das Ziel, das der Verein verfolgt und mit Sicherheit auch die Seele des Vereins. 

Um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, ist ein vorher schriftlich definierter Zweck notwendig. Dabei muss der Vereinszweck tatsächlich einer gemeinnützigen Sache dienen. Dies können verschiedenste Ziele und Zwecke sein. Die Förderung von bestimmten Dingen, Sportarten, Personengruppen oder auch der Unterstützung von Hilfebedürftigen und Einrichtungen.

Wird der Vereinszweck bei der Einreichung der Vereinsatzung beim zuständigen Amtsgericht nicht angegeben oder ist nicht richtig ausformuliert, kann es Probleme geben. Das kommt gar nicht mal so selten vor. Man muss bei der Formulierung auch darauf achten, dass der Zweck auch für die Zukunft ausgelegt ist.

Wenn zum Beispiel der Zweck des Vereins die Förderung von jugendlichen Obdachlosen ist: Wie ist "jugendlich" definiert? Was passiert mit Geförderten, die das jugendliche Alter überschritten haben, aber vorher von Ihnen gefördert wurden und diese Förderung auch weiterhin benötigen. In diesem Falle kommen Fragen auf, ob das Handeln des Vereins noch seinen Vereinszweck betrifft. Das hört sich zwar streng an, ist aber absolut praxisnah.

Nicht alle Sportarten sind förderungswürdig

Auch werden nicht alle Sportarten als förderungswürdig erachtet. Der Bundesfinanzhof hat jedoch in der letzten Zeit die ein oder andere Veränderung diesbezüglich ausgearbeitet. Randsportarten wie Tischfußball (Kicker) sind mittlerweile auch förderungswürdig. Selbst zu Frage, wie alt Jugendliche sein dürfen, wird einem eine Antwort gegeben. Maximal 27 Jahre nämlich.

Am besten also gleich den Vereinszweck zukunftssicher definieren. Definieren Sie nur so genau, wie es wirklich nötig ist. Lieber etwas breiter fächern. Auch wenn eine Änderung des Vereinszwecks im Nachhinein möglich ist.