Eine Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet verstößt nicht gegen den Datenschutz. Begründung: Es liegen hier keine schutzwürdigen Interessen der Sportlerinnen und Sportler vor, die einer Veröffentlichung entgegenstehen könnten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Angaben in den Ergebnislisten auf den Namen, das Ergebnis und die Platzierung beschränken.
Tipp: Weisen Sie die Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung trotzdem auf die beabsichtigte Veröffentlichung der Ergebnislisten im Internet hin, um Irritationen grundsätzlich auszuschließen. Dies kann zum Beispiel im Turnierprogramm oder auf den Teilnahmelisten erfolgen.