Das Lastschriftverfahren: Vor- und Nachteile

Für den Kassenwart eines Vereins ist es sicherlich komfortabel, wenn Gläubiger des Vereins fällige Forderungen per Lastschriftverfahren abbuchen können. Um Zahlungstermine braucht man sich dann nicht mehr zu sorgen. Dank dem Lastschriftverfahren läuft ja alles "automatisch" - es muss nur immer genug Geld auf dem Konto sein. Es gibt allerdings auch Risiken beim Lastschriftverfahren.

Beim Lastschriftverfahren gibt es 2 Möglichkeiten: Man unterscheidet zwischen Einzugsauftrag und Abbuchungsauftrag!

Der Einzugsauftrag
Beim Einzugsauftrag unterschreiben Sie dem Geschäftspartner einen Revers, wonach er seine Forderungen bei Fälligkeit vom Konto einziehen darf. Bei einem solchen Lastschriftverfahren trägt dann die Lastschrift oben rechts den Vermerk "Einzugsauftrag des Zahlungspflichtigen liegt dem Empfänger vor". Der Einzugsauftrag ist innerhalb von sechs Wochen widerruflich. Tun Sie das später, ist nicht sichergestellt, dass Sie beispielsweise unberechtigt abgebuchtes Geld zurückerhalten.

Der Abbuchungsauftrag
Behörden – aber auch manchem Vereinsgläubiger – ist diese Art des Lastschriftverfahrens zu riskant. In diesen Fällen werden Sie genötigt, einen "Abbuchungsauftrag" zu unterschreiben, der dann bei Ihrer Bank oder Sparkasse hinterlegt wird. Diese Lastschriften haben bei Vorlage die Wirkung von Schecks! Bei diesem Lastschriftverfahren haben Sie nur sehr kurze Fristen, um Beträge wegen Unstimmigkeiten oder mangels Deckung zurückzubuchen – zumeist binnen eines Bankarbeitstages nach Vorlage!

Das Lastschriftverfahren hat also folgende Vorteile:

  • Als Schuldner kann Ihr Verein keine Zahlungs- oder Skontofristen versäumen.
  • Die Regulierung der Verbindlichkeiten und den damit verbundenen Arbeitsaufwand nehmen Ihnen die Vereinsgläubiger ab.
  • Im Lastschriftverfahren können Sie unberechtigten Belastungen des Kontos innerhalb von sechs Wochen widersprechen.
  • Als Zahlungsempfänger bestimmt der Verein den Zahlungstermin bezüglich der Beiträge seiner Mitglieder und kommt so schneller und mit geringerem Aufwand (Mahnwesen entfällt) an sein Geld.

Auf der anderen Seite beinhaltet das Lastschriftverfahren aber auch Nachteile und Risiken:

  • Sie können das Konto Ihres Vereins nicht mehr in vollem Umfang selbst disponieren, da Sie Belastungen durch das Lastschriftverfahren einplanen müssen.
  • Zur Vermeidung von Kontoüberziehungen müssen Sie immer genau wissen, welche Lastschriften Ihnen wann vorgelegt werden.
  • Ihre Mitglieder können, sofern sie Einzugsermächtigungen erteilt haben, der Kontobelastung seitens des Vereins sechs Wochen lang widersprechen. Da Ihre Bank oder Sparkasse in dieser Zeit praktisch in Vorlage tritt, muss die Bonität des Vereins in Ordnung sein, damit sie am Lastschriftverfahren teilnehmen dürfen.

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