Dank Testamentsregisters Erbsachen im Todesfall schnell regeln

Solche Fälle gibt es fast täglich: Ein Verwandter stirbt. Er hat ein Testament geschrieben. Soviel ist bekannt. Aber keiner weiß, wo es ist. Zu Hause? In einem Bankschließfach? Bei einem Notar? Bevor nicht geklärt ist, ob tatsächlich ein Testament existiert und wo es sich befindet, kann das Nachlassgericht die Erbfragen nicht klären. Das Zentrale Testamentsregister schafft Abhilfe.

Seit Anfang 2012 gibt es das Zentrale Testamentsregister (ZTR), in dem Bürger Angaben zu ihren Testamenten hinterlegen können. Nur kennen es bisher die wenigsten.
Laut einer Umfrage der Postbank ist das Zentrale Testamentsregister bei den Deutschen so gut wie unbekannt. Drei Viertel der Bürger kennen es "gar nicht", nur 16,8 Prozent glaubten "ungefähre Kenntnisse" über das Testamentsregister zu haben. Dabei kann diese Institution das Leben eines Erben merkbar erleichtern.

Welche Vorteile bringt das Zentrale Testamentsregister?

Durch das Zentrale Testamentsregister wird es in einem Sterbefall einfacher, Begünstigte zu finden und Erbfolgeregelungen zu klären. Da alle nötigen Urkunden im Register erfasst werden, ist auch im Falle von Urkundenverlust oder dem Tod eines Begünstigten Transparenz garantiert. Das gilt aber nicht für jede Nachlassregelung. Im Zentralen Testamentsregister sind nur Testamente in notarieller Form oder in amtlicher Verwahrung hinterlegt. Wurde das Testament handschriftlich verfasst und nicht beim Nachlassgericht hinterlegt, bleibt es unerfasst.

Diese Daten werden im Zentralen Testamentsregister hinterlegt

  1. Daten des Erblassers: Vorname(n), Familienname, Geburtsname und Geschlecht; Tag, Ort und Staat der Geburt; Geburtsstandesamt und Geburtenbuchnummer, wenn die Geburt des Erblassers im Inland beurkundet wurde
  2. Daten der Urkunde: Art der erbfolgerelevanten Urkunde; Datum der erbfolgerelevanten Urkunde; Name und Amtssitz des beurkundenden Notars sowie Urkundenrollennummer
  3. Verwahrung der Urkunde: Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle; Verwahrkennzeichen (Verwahrbuchnummer, Aktenzeichen, Urkundenrollennummer); nicht gespeichert wird der Inhalt der Urkunde; ebenfalls wird die Urkunde nicht bei der Bundesnotarkammer hinterlegt

So funktioniert das Testamentsregister

Um in dem Verfahren als Erblasser erfasst zu werden, muss man sich bei einem Notar registrieren und eine einmalige Gebühr von 15 Euro (18 Euro wenn der Melder, also der Notar oder das zuständige Gericht, nicht für die Gebühren für die Bundesnotarkammer entgegennimmt) zahlen. Die Daten werden elektronisch an das Zentrale Testamentsregister weitergegeben und der Verfasser des Testaments erhält eine Registrierungbestätigung, mit welcher er die Richtigkeit der erfassten Daten überprüfen kann.

So läuft das Registrierungsverfahren ab

Die Grafik zum Testamentsregister können Sie sich auch hier anschauen.

Bei einem Sterbefall wird das Register vom zuständigen Standesamt unterrichtet, welches wiederum die Nachlassgerichte und Urkundenverwahrstellen informiert. So können Notare und Gerichte schnell und effektiv auf elektronischem Weg Auskünfte einholen.

experto.de-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Dadurch reduzieren Sie die Chancen von Urkundenverlust und Ähnlichem. Zudem sind privatschriftliche Testamente angreifbar, durch Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Testierenden, Zweifel an der Ausdrucksweise etc. Durch eine notarielle und frühzeitige Regelung Ihres Nachlasses können Sie Ihren Erben einiges an Ärger ersparen.
Weitere Infos zum zentralen Testamentsregister finden Sie auf den Seiten des Zentralen Testamentsregisters.