Corona-Virus und Hygiene am Arbeitsplatz: So sieht sinnvolle Vorbeugung aus
Die Einschränkungen des täglichen Lebens spitzen sich europaweit zu: Nachdem Spanien am vergangenen Samstag eine landesweite Ausgangssperre für die Spanier verkündet hat, gibt es auch in Deutschland erste Einschränkungen für Geschäfte: Das Saarland hat angeordnet, dass verschiedene Angebote wie Bars, Clubs oder Indoor-Spielplätze für Kinder schließen müssen. Umso wichtiger wird es jetzt für die verbleibenden Arbeitnehmer in den weiterhin geöffneten Firmen, im Kampf gegen den Corona-Virus auf gründliche Hygiene am Arbeitsplatz zu achten. Doch welche Maßnahmen sind tatsächlich sinnvoll, um der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken?
Verhaltensregeln formulieren
Sie sollten Ihrer Belegschaft erklären, dass jeder Einzelne durch persönliche Hygienemaßnahmen dazu betragen muss, das Infektionsrisiko zu minimieren. Hierbei geht es darum, für die Mitarbeiter wichtige Verhaltensregeln in Hinblick auf die Hygiene zu formulieren.
Checkliste zur Hygiene am Arbeitsplatz: Verhaltensregeln für Ihre Mitarbeiter
Eine Orientierungshilfe bietet die folgende Checkliste für Arbeitgeber:
- Korrektes Verhalten bei Niesen und Husten
Ihre Mitarbeiter sollten sich beim Niesen oder Husten ein Taschentuch vorhalten. Alternativ niesen oder husten sie in die Armbeuge, keinesfalls jedoch in die Hände. - Nur Papiertaschentücher verwenden
Ihre Mitarbeiter sollten aus hygienischen Gründen anstelle von Baumwolltüchern Papiertaschentücher nutzen, die sie nur einmal verwenden und anschließend in einem Müllbehälter entsorgen. - Hände gründlich waschen
Ihre Beschäftigten sollten ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, wobei dieser Waschvorgang optimalerweise mindestens 20 bis 40 Sekunden dauert, um seine volle Wirkung zu entfalten. Sie sollten vor allem nach diesen Vorgängen die Hände gründlich waschen:
– Kontakte mit anderen Personen
– Berühren von Gegenständen wie Türklinken und Haltegriffen in öffentlichen Verkehrsmitteln
– Husten, Niesen und Schnäuzen
Außerdem sollten sich Ihre Mitarbeiter auf die Gewohnheit verzichten, mit den Händen Gesichtsbereiche wie Mund, Nase und Augen zu berühren. - Direkte Berührungen vermeiden
Im Idealfall führen Sie während der Corona-Virus-Pandemie Begrüßungsrituale ein, die ohne Händeschütteln und Berührungen auskommen. Insgesamt sollten Ihre Mitarbeiter alle Handkontakte zu anderen Personen so weit wie möglich vermeiden. - Auf Abstand gehen
Ihre Mitarbeiter sollten im Umgang mit Kollegen und Kunden möglichst ein bis zwei Meter Abstand halten. Dies betrifft vor allem Personen, die typische Symptome wie Schnupfen, Husten und Fieber zeigen, ist aber auch im Umgang mit augenscheinlich gesunden Kollegen sinnvoll. - Regelmäßiges Lüften von Arbeits- und Büroräumen anordnen
Halten Sie Ihre Mitarbeiter dazu an, die Räume regelmäßig zu lüften, etwa vier Mal pro Tag für eine Zeitspanne von zehn Minuten. - Gebrauchte Hygieneartikel fachgerecht entsorgen
Gebrauchte Papiertaschentücher zum Schnäuzen und Papiertücher zum Abtrocknen in den Sanitärräumen sind umgehend in geschlossenen Mülleimern zu entsorgen.
Notwendige Hygienemittel bereitstellen
Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Hilfsmittel für die Hygienemaßnahmen rechtzeitig beschafft und im Unternehmen zur Verfügung stehen. Für die Hygiene am Arbeitsplatz sind insbesondere diese Materialien notwendig:
- Gelegenheiten zum Händewaschen
- Hygienematerialien wie Seife, Waschlotion, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel
- Spender für Seifen und Desinfektionsmittel an prominenten Stellen im Unternehmen (z. B. Haupteingang, Eingang zur Kantine, WC-Räume)
- Mundschutzmasken
Bei Desinfektionsmitteln für die Hände ist darauf zu achten, dass sie Alkohol enthalten und viruzid sind, also gegen das Corona-Virus wirken. Im Idealfall sorgen Sie dafür, dass für die Mitarbeiter ausreichend Papiertaschentücher vorhanden sind. Papierbehälter und Seifenspender in den Sanitärbereichen müssen rechtzeitig befüllt und bei Bedarf aufgefüllt werden.
Mitarbeiter über Hygienemaßnahmen informieren
Als Unternehmen sollten Sie die gesamte Belegschaft über die notwendigen Hygienemaßnahmen unterrichten. Dies geschieht in Form von Aushängen am Schwarzen Brett, Informationstafeln in den Sanitärräumen und Hinweisen im Intranet, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die erforderlichen Informationen erhalten.
Als Arbeitgeber machen Sie von Ihrem Direktions- und Weisungsrecht Gebrauch, um Ihren Mitarbeitern Hygienemaßnahmen vorzuschreiben. Demnach sind Ihre Beschäftigten dazu verpflichtet, Ihre angeordneten Regelungen zu befolgen. Erklären Sie Ihrer Belegschaft, warum diese weitgehenden Maßnahmen erforderlich sind, um sie zur Einhaltung zu motivieren. Sie zielen darauf ab, die Ansteckungsgefahr im Betrieb so weit wie möglich zu reduzieren, eine die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Gesundheit aller zu schützen. Zudem können Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass eine möglichst geringe Ansteckungsgefahr auch für den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen wichtig ist.
Achtung: Mundschutzmasken nur im Krankheitsfall sinnvoll
Bei medizinischem Personal gehört das Anlegen von Mundschutzmasken zu den zwingend erforderlichen Maßnahmen. Abgesehen vom medizinischen Bereich ist eine Mundschutzmaske nur dann sinnvoll, wenn es einen bestätigten Fall im Unternehmen gibt und diese erkrankte Person die Maske trägt. Damit kann das Ansteckungsrisiko für die Arbeitskollegen verringert werden.
Bei gesunden Mitarbeitern sprechen sich die Weltgesundheitsorganisation und das Gesundheitsministerium gegen die Verwendung von herkömmlichen Mundschutzmasken aus, zumal sie vor einer Infizierung nicht schützen und sich die Träger fälschlicherweise in Sicherheit wiegen. Die speziellen FFP-3-Atemmasken bieten zwar einen besseren Infektionsschutz, beeinträchtigen allerdings das Atmen, weshalb sie nur in Ausnahmefällen getragen werden können.
Hilfreiche Links:
- https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/200309_BZgA_Atemwegsinfektion-Hygiene_schuetzt_3x_01_DE.pdf
- https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html#c9302
- https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/uebungskanaele/gb-service/informationen-fuer-unternehmen-zum-Corona-Virus-4713882#titleInText3
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona-Virus/Hygienemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile
Bildnachweis: photoguns / stock.adobe.com
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