Checkliste Vereinsgründung: In wenigen Schritten zum eigenen Verein

Mehrere hunderttausend Vereine sind in Deutschland eingetragen. Dass es mittlerweile so viele Vereine gibt, liegt daran, dass die Vereinsgründung vom Gesetzgeber vereinfacht wurde. Nutzen Sie unsere Checkliste und gründen auch Sie in wenigen Schritten Ihren eigenen Verein.

Sie träumen von einem eigenen gegründeten Verein? Dann sind Sie Ihrem Traum mit dieser Checkliste einen Schritt näher gekommen. Denn die Vereinsgründung ist mittlerweile fast ein Kinderspiel geworden, was die mehr als 500.000 eingetragenen Vereine in Deutschland beweisen. Dennoch kann nicht jeder einfach so einen Verein gründen. Bestimmte Richtlinien müssen eingehalten werden, die Sie im Folgenden erfahren.

Grundsätzliches zur Vereinsgründung

Sie hegen mit Ihrem Nachbarn die gleiche Leidenschaft des Modellbaus oder treffen sich regelmäßig mit Freunden zum Dartspielen? Dann ist der Gedanke, einen neuen Verein zu gründen womöglich nicht so weit hergeholt. Wichtig ist jedoch, dass Sie mindestens sieben Personen sind, die das Gründungsprotokoll unterzeichnen. Nach Eintragung des Vereins darf die Mitgliedsanzahl nicht unter drei sinken. Der Verein sollte außerdem für einen längeren Zeitraum bestehen und von einem Vorstand vertreten werden. Ein Verein muss weiter existieren können, auch wenn Vorstandsmitglieder diesen verlassen. Ein Verein muss also unabhängig von seinen Mitgliedern sein.

Checkliste für die Vereinsgründung

Um einen Verein zu gründen, benötigen Sie eine Vereinssatzung, in der folgende Punkte enthalten sein müssen: Zweck des Vereins, Name des Vereins, Sitz des Vereins sowie die Bestimmung, ob der Verein eingetragen werden soll oder nicht. Entscheiden Sie außerdem, ob Sie ein gemeinnütziger Verein werden möchten. Das Bundesministerium für Finanzen gibt hierfür eine spezielle Mustersatzung heraus, in der beispielsweise festgehalten wird, wer von dem Vereinsvermögen nach Auflösung profitiert. Nur wenn Sie alle Vorgaben des Finanzministeriums erfüllt haben, dürfen Sie sich einen gemeinnützigen Verein nennen.

Die erste Versammlung für die Vereinsgründung

Haben Sie einen ersten Satzungsentwurf, können Sie zur ersten großen Gründungsversammlung einladen. Erklären Sie in dieser Einladung Ihr Anliegen und nennen Sie die Tagesordnung, in der unter anderem die folgenden Punkte enthalten sein sollten: Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers, Verabschiedung einer Satzung, Wahl des Vorstands und des Kassenprüfers usw. Verschicken Sie Ihren ersten Satzungsentwurf unbedingt in der Einladung mit.

Bei der ersten Gründungsversammlung muss Protokoll geführt werden, in dem die einzelnen Personen mit ihren neuen Funktionen festgehalten werden. Sinnvoll ist es außerdem, dass alle anwesenden Personen auf einer Liste mit ihrem Namen unterschreiben. Außerdem muss bei der Gründungsversammlung die Satzung verabschiedet werden, mit der die Vereinsgründung einhergeht.

Vereinsgründung: Eintragung ins Vereinsregister

Nach der Gründungsversammlung geht der Vorstand zu einem Notar, um den frisch gegründeten Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Wenn Sie von den Eintragungskosten befreit werden möchten, dann sollten Sie die finale Satzung an das Finanzamt schicken. Dieses erkennt Ihren gemeinnützigen Zweck an und befreit Sie von den Kosten. Außerdem dürfen Spenden angenommen und Zuwendungsbestätigen ausgestellt werden.

Ihre Vereinsgründung ist beendet, wenn Ihr Verein im Register eingetragen ist und das Kürzel e.V. aufweist. Die Vorteile des eingetragenen Vereins liegen auf der Hand: keine Haftung der Mitglieder für den Verein, Vorstand haftet nicht, niedrige Gründungkosten, demokratische Organisationsform, kein Mindestkapital. Allerdings darf der eingetragene Verein nicht wirtschaftlich tätig sein.

Kosten für die Vereinsgründung

Grundsätzlich halten sich die Kosten für die Vereinsgründung im Rahmen. Sie müssen beispielweise den Notar bezahlen, der Sie ins Vereinsregister eintragen lässt. Rechnen Sie insgesamt für die Vereinsgründung mit Kosten bis zu 150 Euro. Beanspruchen Sie für die Erstellung Ihrer Vereinssatzung die Unterstützung eines Rechtanwaltes, steigen die Kosten.