Buchführung im Verein: Die Inventur

Die Inventur aller vorhandenen und benötigten Dinge zur Ausübung Ihrer Vereinsaktivitäten gehört zur allgemeinen Buchführung. In der Inventur werden alle im Besitz und Gebrauch befindlichen Gegenstände und Vorräte Ihrer Gemeinschaft gelistet, verglichen und ausgewertet.

Egal welchen Zweck Ihr Verein hat, zur Durchführung Ihrer Aktivitäten gebrauchen Sie Dinge jeglicher Art. Von Jahr zu Jahr schafft sich Ihre Gemeinschaft immer mehr an und Sie verlieren mit der Zeit den Überblick. Führen Sie in der Buchführung Ihres Vereins periodisch eine Inventur durch. Die hilft Ihnen den Überblick zu behalten.

Vereine nehmen es oft nicht so genau. Schon gar nicht beim ungeliebten Papierkram. Seit dem 05.05.2006 schreibt das Einkommenssteuergesetz (§ 4, Abs. 3 Satz 5) das Anlegen von Inventar- und Inventurverzeichnissen vor.

Eine Inventur in der Buchführung Ihres Vereins ist die Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen durch Zählen, Wiegen, Messen und Schätzen. Daraus folgend werden die aktuellen materiellen Werte ermittelt und Vergleiche zur letzten Inventur durchgeführt.

Das Inventurverzeichnis in der Buchführung des Vereins
Erstellen Sie zur Auflistung der vereinsgenutzten Gegenstände und Vorräte ein Verzeichnis in Tabellenform mit folgenden Spalten:

  1. Laufende Nummer
  2. Inventarnummer
  3. Gegenstand/Bezeichnung
  4. Bestell-Nummer
  5. Anzahl/Menge (Stückzahl/Gewicht)
  6. Gezählte Menge
  7. Soll
  8. Ist
  9. Differenz
  10. Inventurwert
  11. Einzeln
  12. Gesamt

Die Inventur der gelisteten Einrichtungsgegenstände und Vorräte in der Buchführung des Vereins

  • Ermittlung des Anschaffungspreises je Gegenstand nach Originalbelegen.
  • Gleiche Positionen zusammenfassen.
  • Betragsermittlung je Position.
  • Gesamtbetragsermittlung aller Positionen.
  • Die Endsumme ohne Umsatzsteuer ist der zu erfassende Inventurwert.
  • Der Inventurwert wird nicht in der Einnahmen/Überschuss-Rechnung verbucht, sondern in die Inventaraufstellung übernommen.
  • In der Inventaraufstellung (Listung aller vorhandenen Einrichtungsgegenstände) werden auch die abgeschriebenen Dinge mit einem Erinnerungswert von je 1 Euro gelistet. Die Ausbuchung erfolgt bei Vernichtung oder Veräußerung des Gegenstandes.
  • Vorräte, wie zum Beispiel Büromaterial oder Warenbestände, werden von der Anzahl und vom Warenwert inventurgelistet und mit der letzten Inventur verglichen.

Eine Inventur ist auch eine moralische Instanz. Sie hilft Vereinsgegenstände, die aus öffentlichen oder privaten Mitteln bereitgestellt wurden mehr zu achten. Desweiteren kann durch Gleichgültigkeit oder Schlimmeres der Mitglieder, Zerstörtes oder Verschwundenes aufgespürt werden.