Börsenwissen kompakt: Kapitalerhöhung – Alles was der Aktionär dazu wissen muss

Kapitalerhöhung – was ist das?
Wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt, dann ist ihr Ziel: Geld einsammeln. Dies ist meist dann der Fall, wenn größere Investitionen (Bau einer neuen Fabrik, Übernahmen) anstehen und die Investition nicht durch ein Bankdarlehen, sondern durch eigene Mittel finanziert werden soll. Das hat den Vorteil, dass für das eingesammelte Geld – im Gegensatz zum Bankdarlehen – keine Zinsen bezahlt werden müssen.

Arten von Kapitalerhöhung
Es gibt verschiedene Arten von Kapitalerhöhungen. Die häufigste Variante ist die "ordentliche Kapitalerhöhung". Die ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Diese Aktien werden "junge" Aktien genannt.

Die neuen Aktien haben die gleichen Rechte wie die alten Aktien und werden zunächst den Altaktionären angeboten. Durch dieses vorrangige Bezugsrecht soll dem Altaktionär die Möglichkeit gegeben werden, seinen prozentualen Anteil am Unternehmen konstant zu halten und damit eine "Verwässerung" zu vermeiden.

Altaktionäre werden bei ordentlicher Kapitalerhöhung entschädigt
Wenn alle Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben sie alle den gleichen Anteil am Unternehmen, wie vor der Kapitalerhöhung. Wenn ein Aktionär jedoch nicht an der Kapitalerhöhung teilnimmt, ist sein Anteil am Unternehmen nach der Kapitalerhöhung geringer – denn schließlich gibt es nun mehr Aktien als vorher. Dieser Effekt wird "Verwässerung" genannt.

Ein Aktionär, der nicht an der Kapitalerhöhung teilnimmt, kann sein Bezugsrecht auf die neuen Aktien in den meisten Fällen an der Börse verkaufen. Damit geht das Recht des Aktionärs, die neuen Aktien zu kaufen, an den Bezugsrechtkäufer über und der Altaktionär bekommt dafür Geld. Da die neuen Aktien in der Regel günstiger sind als die alten Aktien, soll auf diese Weise der Altaktionär entschädigt werden.