Bildrechte: Verletzung der Bildrechte in Internetforen

Internetforen sind Sammelplätze für Texte und Fotos, die von vielen unterschiedlichen Menschen eingestellt werden. Wie aber sieht es aus, wenn dabei Urheberrechte, insbesondere Bildrechte, verletzt werden? Haften dann zwangsläufig der Betreiber des Internetforums? In einem BGH-Urteil (Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions.kochbuch.de) wurde die Revision des Betreibers einer Kochbuch-Webseite, mit der er sich gegen eine urheberrechtliche Unterlassungsklage wehren wollte, verworfen. Aber: Ist dieses Urteil nun ein Damoklesschwert für alle Forenbetreiber? Lesen Sie hier das Wesentliche zu diesem Urteil in Sachen Bildrechte und Internetforen.

Bildrechte und Internetforen: Das Urteil
Die Beklagte bietet auf der Internetseite chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos auf der Internetseite marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

Das BGH-Urteil besagt: Die Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse chefkoch.de verletze dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Der Rechtsverletzung stehe nicht entgegen, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien.

Die Haftung der Beklagten werde auch nicht dadurch beschränkt, dass Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt haften (vgl. §§ 8 bis 10 TMG). Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.

Bildrechte und Internetforen: Fremde Inhalte als solche kennzeichnen
Warum wurde im konkreten Fall die Verletzung der Bildrechte der Betreiberin des Internetforums angelastet? Form und Aufmachung der Rezepte inklusive Fotos waren so gestaltet, dass sie nicht mehr wirklich als fremde, wiedergegebene Inhalte aufgeführt waren.

Vielmehr wurden sie nach der Aufarbeitung so in die Webseite eingebettet, dass sie vom Leser als eigene Inhalte des Seitenbetreibers wahrgenommen werden konnten. Zudem hat der Seitenbetreiber explizit darauf hingewiesen, dass er eine inhaltliche Kontrolle der zugesendeten Beiträge vornimmt, und dass er sich auch eine anderweitige Verwertung an anderer Stelle ausdrücklich vorbehält. Nicht zuletzt kennzeichnet die Betreiberin die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze.