Bilderdienste – Vorsicht beim Kleingedruckten

Es gibt zahlreiche Dienste im Netz, bei denen der User Dateien, Fotos oder andere Inhalte hinterlegen kann. Häufig sind diese Dienste gratis und auf den ersten Blick ein schönes Angebot für den User, der die entsprechenden Speicherkapazitäten umsonst nutzen kann (Von Dr. Volker Herrmann, Terhaag & Partner Rechtsanwälte).

Bilderdienste: bei den Nutzungsrechten aufpassen
Wer sich für die Anmeldung bei einem solchen Dienst interessiert, sollte aber zuvor stets das Kleingedruckte durchlesen. Wer sich beispielsweise bei dem Sony Bilderdienst Personal Space anmeldet, muss eine Mitgliedschaftsvereinbarung akzeptieren. Darin ist auch geregelt, was der Betreiber mit den dort hinterlegten Bildern machen darf.

Kritisch wird dies dann, wenn dem Dienst besonders weitgehende Nutzungsrechte eingeräumt werden müssen. So enthält die Mitgliedschaftsvereinbarung des Personal-Space-Dienstes die Regelung, dass der User Sony eine exklusive, weltweite, dauerhafte und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Mitgliederinhalte einräumt. Dabei geht die Rechteeinräumung sogar soweit, dass die Inhalte zu jeder Zeit für beliebige Zwecke verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet eine ungewöhnlich weitreichend Rechteeinräumung zugunsten des Dienstebetreibers, der die Bilder dann theoretisch auch für Werbemaßnahmen etc. verwenden darf. Spätestens jetzt ist der normale User eines solchen Internetdienstes zu Recht irritiert.

Alle diejenigen, die eigentlich nur einen Webdienst nutzen wollten, um dort ihre Bilder zu hinterlegen, sehen sich nun der Gefahr ausgesetzt, dass ihre Bilder von dritter Seite genutzt werden. Dabei ist nach der Mitgliedervereinbarung des Sony-Bilderdienstes im Einzelfall weder eine Nachfrage noch eine Honorierung vorgesehen. Wer den Sony-Bilderdienst in Anspruch nehmen möchte, sollte also zuvor die Mitgliedschaftsvereinbarung gut durchschauen und prüfen, ob eine solche Rechteübertragung an Sony für ihn in Betracht kommt.