Bewohner- und Fallbesprechung: Was ist der Unterschied?

Von Prüfinstanzen gefordert und vom Gesundheitsministerium empfohlen finden Fallbesprechungen zunehmend Eingang in pflegerische Besprechungen. Mittlerweile gibt es Standards und Fortbildungen. Allerdings besteht bisher keine begriffliche Klarheit darüber, was eine Fallbesprechung ist und welche Ziele sie verfolgt. In diesem Beitrag wird versucht, eine Differenzierung vorzunehmen.

Was sind Fallbesprechungen?
Fallbesprechungen sind in aller Munde. Als Instrument zur Evaluation der pflegerischen Situation fehlen den in Übergaben oder Dienstbesprechungen besprochenen Fällen bisher oft Struktur und Dokumentationsrahmen. Vielfach gehen wertvolle Lösungsansätze verloren oder werden nicht überprüft.

Im Gegensatz zu solchen narrativen Fallbesprechungen sollen mit Hilfe von gezielten Fallbesprechungen als wirksames Qualitätswerkzeug in Pflegeteams (oder interdisziplinär) individuelle Pflegesituationen von Bewohnern regelmäßig diskutiert werden, um Lösungswege zu eröffnen.

Wenn man sich die bestehenden Standards anschaut, fällt auf, dass die meisten "Fallbesprechungen" eigentlich umfassende Bewohnerbesprechungen sind. Zunächst einmal ist aber der Bewohner (oder Patient) kein Fall, sondern ein Mensch mit einer eigenen Persönlichkeit und einem gelebten Leben! Daher erscheint es mir hier sinnvoll, zwischen Bewohner- oder Patientenbesprechung und einer echten Fallbesprechung zu unterscheiden.

Was sind Bewohnerbesprechungen?
Die Bewohnerbesprechung ist ein geplantes, strukturiertes Gespräch über die Ziele, Wünsche, Ressourcen und Probleme eines Bewohners mit dem Ziel, ein umfassendes Bild vom Leben und Charakter sowie von Beispielen guter Kontakterfahrungen aber auch problematischen Erfahrungen im Kontext der alltäglichen Pflege zu bekommen und Empfehlungen für den Umgang und die Pflege des Bewohners zu erhalten.

Hingegen ist die Fallbesprechung ein geplantes, strukturiertes Gespräch über eine punktuelle Pflegeproblematik, die sich scheinbar nicht sofort lösen lässt, ein konsequentes einheitliches oder interdisziplinäres Vorgehen erfordert oder ein ernstes Risiko für die Bewohnerin oder eine Belastung für andere darstellt.

Mäeutisches Pflegemodell
Im mäeutischen Pflegemodell beispielsweise nimmt die Bewohnerbesprechung eine zentrale Rolle im Rahmen des Pflegeprozesses ein. Nach ausführlicher Vorbereitung durch die Bezugspflegekraft, die auf Basis von Pflegeplan und Lebensgeschichte eine Charakteristik erstellt, führen alle mit dem Bewohner interagierenden Pflegekräfte weitere Mosaiksteine hinsichtlich konkreter Kontakterfahrungen zusammen.

Dabei stehen insbesondere positive Kontakterlebnisse und eigenes wie Bewohnererleben im Mittelpunkt. Ziel der Besprechung sind vor allem Empfehlungen zur Frage des Umgangs mit dem Bewohner, die der jeweiligen Pflegeprozessphase (1. Empfang und Einzug 2. Eingewöhnung 3. Aufenthalt 4. Abrundung und Abschied) gerecht werden.

 

Bewohnerbesprechung

Fallbesprechung

Vorrangiges Ziel

Kongruenz, Wohlbefinden

Problemlösung, Selbstständigkeit

Teilnehmer

Gesamtes Pflegeteam, verpflichtend

Bezugspflegekraft, ausgewählte Interaktionspartner, z. B. Ärzte oder Angehörige

Zeitpunkt / Häufigkeit

Im Rahmen des Pflegeprozesses mindestens zwei Mal im Jahr, regelmäßig

Im Rahmen von Übergabe oder Dienstbesprechungen, anlassbezogen, eher unregelmäßig

Dauer

Ca. 1,5 Stunden

5 bis maximal 30 Minuten

Merkmale

ressourcenorientiert, phasengerecht, erlebensorientiert

eher problem- und defizitorientiert

Inhalte

Gewohnheiten, Ziele und Wünsche des Bewohners, Biografie und Charakter, Pflegeplan, Absprachen, Umgangsempfehlungen

Ereignisse, z. B. Stürze, Selbstpflegedefizite, Herausforderndes Verhalten, Versorgungsprobleme, Auswertung von Pflegemaßnahmen, Lösungsvorschläge, Setzen von Überprüfungsterminen

Reine Fallbesprechungen in der Pflege hingegen erfolgen in der Regel anlassbezogen oder auf Antrag, insbesondere bei schwer lösbaren Pflegeproblemen oder akut herausforderndem Verhalten. Sie kommen – eher narrativ – im Kontext von Übergaben sehr viel häufiger vor als sich Pflegende bewusst machen.

Solche "Fallbesprechungen" können ebenfalls mit Hilfe von strukturierenden Verfahren einer aussagekräftigen Dokumentation zugeführt werden. Gelegentlich werden Fallbesprechungen gezielt angesetzt, zu denen beispielsweise Ärzte, Angehörige oder Spezialisten hinzugezogen werden können, um im Hinblick auf die Lösungen für besondere oder akute pflegerische Herausforderungen übereinzukommen.

Eine besondere Form der Fallbesprechung ist die ethische Fallbesprechung, deren Umfang etwa der Bewohnerbesprechung entspricht. Allerdings werden interdisziplinär mehr Experten oder Betroffene einbezogen, um beispielsweise bei einem Bewohner mit Problemen hinsichtlich der Nahrungsaufnahme eine Entscheidung für oder wider eine Ernährungssonde im Sinne des Bewohners zu klären.

Jede Form der "Fallbesprechung" hat also eine spezifische Zielrichtung und braucht eine je eigene Struktur. Diesem Umstand sollten entsprechende Standards Rechnung tragen.

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