Beweisprobleme bei MRSA-Infektionen sind vermeidbar

Infektionen zählen zu den am meisten gefürchteten Komplikationen einer stationären Klinikbehandlung. Der MRSA (multiresistenter Erreger Staphylococcus Aureus) ist äußerst gefährlich und bedroht immer mehr Patienten in Kliniken. Das Robert-Koch-Institut in Berlin geht von 34.000 Neuinfektionen pro Jahr aus. Patienten können jedoch bei einer Infektion mit MRSA Anspruch auf Schadensersatz erheben

Wer als Patient mit MRSA infiziert wird, erleidet in der Regel massive Gesundheitsschäden, oft mit Dauerfolgen. Er hat gute Chancen, die Klinik mit Anspruch auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er beweisen kann, dass die Ansteckung in der Klinik erfolgt ist.

Die Kliniken wehren sich mit der Behauptung, der Patient habe den MRSA-Erreger schon mitgebracht. Der Patient muss dann den Nachweis führen, dass er nicht zu der großen Gruppe von Menschen gehört, bei denen insbesondere die Schleimhaut in Nase und Rachen, aber auch die sonstige Haut vorher schon von dem Erreger besiedelt war.

Wie Ihnen dieser Beweis gelingt

Ein solcher Beweis gelingt nur dann, wenn zuvor ein sogenanntes mikrobiologisches Screening durchgeführt worden ist. Dabei wird mit einem Watte- oder Polyurethan-Tupfer ein Abstrich von der Schleimhaut in Nase oder Rachen oder von der Haut meist unter der Achsel oder in der Leistenbeuge genommen und eine Kultur angelegt. Möglich ist auch die molekulare Untersuchung im Schnelltest.

Lassen Sie den Test vor Aufnahme auf die Station durchführen

Einige Krankenhäuser führen diesen sinnvollen und wünschenswerten Check inzwischen grundsätzlich vor der Aufnahme der Patienten durch; aber eben längst nicht alle. Ein Grund dafür mag sein, dass es sich hierbei noch nicht um eine Kassenleistung handelt. Das bedeutet, die Kosten werden nicht von der Krankenkasse getragen, obwohl eine Infektion geschätzte Mehrkosten von 17.000 Euro pro Patient verursacht.

Mein Rat lautet daher für Sie: Lassen Sie unmittelbar vor geplanter stationärer Klinikbehandlung von Ihrem Hausarzt einen Abstrich des Schleimhautsekrets oder von der Haut nehmen und in einem speziellen Labor auf den Erreger Staphylococcus Aureus untersuchen. Die dafür zu zahlenden ca. 50 bis 75 Euro sind in jedem Fall gut angelegt.