Beurlaubung von der Schule richtig beantragen

Jedes Jahr zu Beginn der Sommerferien stehen manche Eltern vor der Frage: Wie erhalte ich für mein Kind eine Beurlaubung von der Schule? Günstige Urlaubsangebote, die Kombination der eigenen Urlaubstage mit den Schulferien und anderes sind immer wieder Gründe für eine gewünschte Unterrichtsbefreiung. Wie Sie die Beurlaubung von der Schule erfolgreich beantragen, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich heißt es: es muss schon ein triftiger Grund vorliegen, dass die Beurlaubung von der Schule genehmigt werden kann. Eine einfache Bitte wie „Wir möchten schon früher in den Urlaub fahren“, zählt nicht. Aber nicht nur die Sommerferien lassen das Thema immer wieder aufkommen. Es gibt viele weitere Gründe, warum Eltern eine Beurlaubung von der Schule beantragen müssen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht
verhindert, dass Kinder von der Schule beurlaubt werden können, so wie es den Eltern beliebt. Liegen jedoch besondere Fälle vor, kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen. Für die Befreiung vom Schulunterricht muss ein schriftlicher Antrag beim Klassenlehrer eingereicht werden.

Gründe für die Beurlaubung von der Schule

Es gibt viele Gründe, für die eine Beurlaubung von der Schule sofort genehmigt wird. Dazu gehören Krankheiten und Arztbesuche und alles was zum gesundheitlichen Wohlbefinden gehört, wie zum Beispiel Kuraufenthalte, weiterhin Todesfälle und Hochzeiten, Schülervertretungssitzungen, Sport-, Kunst-, Wissenschaftswettbewerbe, Schüleraustausch und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Für die Beurlaubung von der Schule vor und nach den Sommerferien gelten besondere Regelungen. Ein günstiger Flug vor Beginn der Sommerferien gilt für die Schulleitung noch lange nicht als Grund, eine Beurlaubung zu genehmigen. Sogar gesetzlich in der Allgemeinen Schulordnung steht unter Paragraph 10, Absatz 3 geschrieben: „Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter, sofern nicht nach Absatz 2 Buchstaben c und d die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.“ Demnach obliegt es allein der Schulleitung, die Beurlaubung zu genehmigen, ein Recht auf Befreiung haben Sie nicht.

Keine Beurlaubung: Schule ein Attest schicken?

Viele kommen daher auf die Idee, ihr Kind einfach vor den Sommerferien krank zu melden. Oftmals ist der Grund, dass bis zu 1000 Euro Urlaubsgeld gespart werden können. Doch Achtung: Werden Sie bei dieser Täuschung erwischt, kann das eine Geldstrafe nach sich ziehen. Und dann hat sich die Suche nach einem günstigeren Flug außerhalb der Schulferien nicht gelohnt. 

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