Essen & Trinken Praxistipps

Bestellung von Genussmittel für den privaten Gebrauch nicht steuerfrei

Eine Gruppe holländischer Weinliebhaber ist vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen (Az. C-5/05). Die Holländer hatten über eine Sammelbestellung teure Weine bei einem Händler in Frankreich gekauft. Nur für den Privatverbrauch. Zudem wurden die gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen nicht überschritten. Dennoch, so der EuGH, sind darauf die gleichen Steuern wie zu Hause zu zahlen. Daraus folgt:

Bestellung von Genussmittel für den privaten Gebrauch nicht steuerfrei

Wenn Ihnen ausländische Händler bei Genussmitteln Steuerfreiheit zusichern sollten, stimmt das nicht. Die Steuer können Sie nur umgehen, wenn Sie diese Waren persönlich aus dem Ausland mitbringen. Bis zu 10 kg Kaffee, 90 Liter Wein sowie 800 Zigaretten dürfen Privatpersonen an Sie verschicken. Bei Kauf oder Ersteigerung im Internet müssen Sie als Käufer Verbrauchssteuer an den Zoll zahlen. Zahlen Sie nicht, wird der Zoll ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Sie einleiten.

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