Ärzte sind täglich Risiken ausgesetzt, indem sie mit Patienten arbeiten, die zum Teil ansteckende Krankheiten haben. Zudem können Ärzte eine gute von einer schlechten Behandlung unterscheiden und haben für sich selbst hohe Ansprüche.
Um als Arzt im Krankheitsfall bestmöglich versorgt zu sein, ist daher eine gute Krankenversicherung wichtig, die umfassende Leistungen bietet und perfekt auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten ist.
Für Ärzte gibt es in der privaten Krankenversicherung besondere Tarife
Dadurch, dass viele Mediziner ein hohes Maß an Verantwortung sich selbst gegenüber zeigen und sich selbst auch teilweise bei leichten Erkrankungen behandeln, ohne, dass ein anderer Arzt hinzugezogen werden muss, gibt es besonders günstige Tarife für Ärzte. Diese Tarife gibt es nur in der privaten Krankenversicherung, bei der Selbstmedikation als ein Faktor berücksichtigt wird.
Angestellte Ärzte werden automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, solange ihr jährliches Einkommen nicht die Summe von 54.900 € im Jahr 2015 überschreitet. In der gesetzlichen Versicherung gibt es für sie keine maßgeschneiderten Leistungen, wie in der privaten Versicherung.
Dort gelten für sie die gleichen Regeln, wie für alle anderen Versicherten auch – nur die Basisleistungen werden abgedeckt, alles was zusätzlich gewünscht ist, muss über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Wer kann sich privat versichern?
Ärzte, die mehr als 54.900 € im Jahr verdienen und sich für die private Versicherung entscheiden oder selbständig tätige Ärzte können sich privat versichern. Die Beiträge für sie sind in der PKV nicht nur günstig, sondern auch konstant.
Je nach Tarif ist die volle Kostenerstattung möglich, sowohl für Zahnersatz als auch für heilpraktische Behandlungen. Auch eine Psychotherapie oder andere sonstige Leistungen wie eine Brille oder Hörgeräte können über die private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Der Austritt aus der gesetzlichen Versicherung ist nur schwer zu widerrufen
Um das wirtschaftliche Risiko bei einer längeren Krankheit aufzufangen, können Ärzte ein erhöhtes Tagegeld abschließen. Häufig sind in den Tarifen für Mediziner auch die Chefarztbehandlung und das Einzelbett im Krankenzimmer enthalten, ebenso wie eine Auslandsversicherung inklusive Rücktransport. Ärzte, die beihilfeberechtigt sind, erhalten spezielle Tarife, die den jeweiligen Beihilfeanspruch ergänzen.
Wer sich privat versichert, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unwiderruflich ist, solange sich am Einkommen und am Arbeitsverhältnis nichts ändert. Nur wenn es tatsächliche Änderungen gibt und ein Arzt plötzlich nicht mehr selbstständig, sondern angestellt arbeitet, kann er aus der privaten Versicherung wieder heraus.
Schon Medizinstudenten können von den besonderen Tarifen profitieren
Manche Krankenkassen bieten in Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund (Berufsverband der Mediziner in Deutschland) sogar Gruppenversicherungsverträge mit anderen Ärzten an, die besonders preisgünstig sind. Schon Medizinstudenten und Absolventen im praktischen Jahr können von diesen Tarifen profitieren und Ärzte sogar ihre Familien mitversichern.
Auch wer in der gesetzlichen Versicherung versichert ist, kann einen ähnlichen Schutz erreichen, wie Privatversicherte. Dafür müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die zusammengerechnet mit dem monatlichen Krankenversicherungsbeitrag nicht zwangsläufig teurer sein müssen, als die private Krankenversicherung.
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